Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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bis 274% mit 7 4 °/ 0 ■ 
über 274% - • * • # 2 5 / 2 % , VafZo 
* 27»o/o . ... „ 2 a /4°/ 0 , . 7a% 
usw. bis 
; 3 3 / 4 % .... bis 40/ 0 mit 37,%. 
Das maßgebende Qualitätsmerkmal bei Getreide ist jedoch 
das Qualitätsgewicht, d, i. das Gewicht eines Hektoliters Getreide 
in Kilogrammen. Es beträgt usancenmäßig für Weizen 76 kg, 
für Roggen 71 kg, für Gerste 61 kg und für Hafer 40 kg. 
Davon gelten die von Weizen und Roggen als . Minimal - 
qualitätsgewichte, d. h. Weizen und Roggen mit einem geringeren 
Qualitätsgewichte als 76 beziehungsweise 71 kg sind am Termin 
markte überhaupt nicht lieferbar. Doch besteht auch hier eine 
Ausnahme zugunsten ungarischer Provenienzen, deren Qualitäts 
gewicht gegen eine entsprechend abgestufte Vergütung bis zu 1 kg 
weniger betragen kann. Diese Vergütung beträgt z. B. für unga 
rischen Weizen bei einem Gewichtsabgang pro 1 hl von 
über 20 dkg bis einschließlich 35 dkg . 
35 dka .. . 50 dkq . 
, BO dkg „ 
„ 65 dkg „ 
„ 80 dkg „ 
„ 90 dkg „ 
65 dkg . . 
80 dkg . . 
90 dkg . . 
100 dkg . . 
0-4 % 
0-6% 
0-9°/ 0 
1'2 % 
l-B'Yo 
1'8% 
vom Kaufpreise. Ein Plus des Qualitätsgewichtes wird nur bei 
ungarischem Weizen bis zu höchstens 79 kg mit je 10 h für jedes 
Kilogramm mehr im Preise vom Käufer an den Verkäufer vergütet. 
Die Qualitätsermittlung erfolgt auf Grund einer Muster 
ziehung aus jedem hundertsten Sack; diese Muster werden ver 
mengt und danach werden Qualität, Qualitätsgewicht und Gemisch 
zusatz festgestellt. Die offizielle Bestimmung des Qualitätsgewichtes 
findet auf dem „Qualitätswägeapparat der Budapester Waren- und 
Effektenbörse” statt. Als Qualitätsgewicht gilt jeweils der Durch 
schnitt der ganzen Schlußeinheit; wenn diese in mehreren Partien 
lagert, wird das Qualitätsgewicht jeder Partie ermittelt und der 
Durchschnitt aus den Resultaten der Verrechnung zugrunde gelegt. 
Abgesehen von dem vorher genannten Minimalqualitäts 
gewicht bei Weizen und Roggen ist im allgemeinen die Lieferung 
von Getreide, das seiner Beschaffenheit nach bis zu 1% gegen 
über der handelsüblichen Qualität minderwertig ist, gegen eine 
entsprechende Vergütung des Verkäufers an den Käufer noch 
zulässig. 
Für Ölsaaten wird als Qualitätsbasis nur eine analoge all 
gemeine Beschreibung gegeben wie für Getreide: Sie müssen 
gesund und handelsüblich gereutert sein und aus der letzten 
Fechsung stammen.
	        
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