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bis 274% mit 7 4 °/ 0 ■
über 274% - • * • # 2 5 / 2 % , VafZo
* 27»o/o . ... „ 2 a /4°/ 0 , . 7a%
usw. bis
; 3 3 / 4 % .... bis 40/ 0 mit 37,%.
Das maßgebende Qualitätsmerkmal bei Getreide ist jedoch
das Qualitätsgewicht, d, i. das Gewicht eines Hektoliters Getreide
in Kilogrammen. Es beträgt usancenmäßig für Weizen 76 kg,
für Roggen 71 kg, für Gerste 61 kg und für Hafer 40 kg.
Davon gelten die von Weizen und Roggen als . Minimal -
qualitätsgewichte, d. h. Weizen und Roggen mit einem geringeren
Qualitätsgewichte als 76 beziehungsweise 71 kg sind am Termin
markte überhaupt nicht lieferbar. Doch besteht auch hier eine
Ausnahme zugunsten ungarischer Provenienzen, deren Qualitäts
gewicht gegen eine entsprechend abgestufte Vergütung bis zu 1 kg
weniger betragen kann. Diese Vergütung beträgt z. B. für unga
rischen Weizen bei einem Gewichtsabgang pro 1 hl von
über 20 dkg bis einschließlich 35 dkg .
35 dka .. . 50 dkq .
, BO dkg „
„ 65 dkg „
„ 80 dkg „
„ 90 dkg „
65 dkg . .
80 dkg . .
90 dkg . .
100 dkg . .
0-4 %
0-6%
0-9°/ 0
1'2 %
l-B'Yo
1'8%
vom Kaufpreise. Ein Plus des Qualitätsgewichtes wird nur bei
ungarischem Weizen bis zu höchstens 79 kg mit je 10 h für jedes
Kilogramm mehr im Preise vom Käufer an den Verkäufer vergütet.
Die Qualitätsermittlung erfolgt auf Grund einer Muster
ziehung aus jedem hundertsten Sack; diese Muster werden ver
mengt und danach werden Qualität, Qualitätsgewicht und Gemisch
zusatz festgestellt. Die offizielle Bestimmung des Qualitätsgewichtes
findet auf dem „Qualitätswägeapparat der Budapester Waren- und
Effektenbörse” statt. Als Qualitätsgewicht gilt jeweils der Durch
schnitt der ganzen Schlußeinheit; wenn diese in mehreren Partien
lagert, wird das Qualitätsgewicht jeder Partie ermittelt und der
Durchschnitt aus den Resultaten der Verrechnung zugrunde gelegt.
Abgesehen von dem vorher genannten Minimalqualitäts
gewicht bei Weizen und Roggen ist im allgemeinen die Lieferung
von Getreide, das seiner Beschaffenheit nach bis zu 1% gegen
über der handelsüblichen Qualität minderwertig ist, gegen eine
entsprechende Vergütung des Verkäufers an den Käufer noch
zulässig.
Für Ölsaaten wird als Qualitätsbasis nur eine analoge all
gemeine Beschreibung gegeben wie für Getreide: Sie müssen
gesund und handelsüblich gereutert sein und aus der letzten
Fechsung stammen.