Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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kaufe erübrigen, werden bis zu ihrer Erfüllung oder Kompensio- 
rung fortlaufend auf dem Niveau des jeweiligen Marktpreises ge 
halten, indem sie in. ihren Preisen gegenüber dem jeweiligen 
Liquidationskurse abgerechnet werden. Die erste Abrechnung eines 
Kontraktes bei Beginn des Termines bezieht sich auf das Ver 
hältnis des Vertragspreises zum Liquidationskurse des betreffenden 
Tages, bei den folgenden Abrechnungen wird die Differenz 
zwischen dem jeweiligen und dem unmittelbar vorhergehenden 
Liquidationskurse ermittelt. Auch die hieraus sich ergebenden 
Differenzen sind als Verluste von der Partei sofort einzuzahlen, 
als Gewinn zu beheben, so daß sämtliche Geschäfte an jedem 
Abrechnungstage auf Grund des Abrechnungskurses liquidiert 
werden könnten, ohne daß sich (von Preisschwankungen an dem 
Tage selbst abgesehen) noch wesentliche Differenzen ergeben 
würden. Das Risiko des einzelnen Teilnehmers beschränkt sich 
lediglich auf die Preisveränderungen von einem Abrechnungstag 
zum andern. 
Kommt es aus dem Terminvertrage zur Andienung der Ware 
durch den Verkäufer, so ist es Sache des Abrechnungsbureaus, 
den Käufer zu finden und zu bestimmen, der die Ware über 
nehmen muß; nur die Abrechnungsstelle hat ja eine genaue Über 
sicht der auf dem ganzen Markte vorhandenen Lieferungs- und 
Übernahmsverpflichtungen. 
Die weitere Abwicklung des Geschäftes, die Übernahme, Be 
zahlung, Verrechnung von Mengen- und Qualitätsdifferenzen der 
Ware obliegt den Parteien untereinander. Das Abrechnungsbureau 
hat seine Aufgabe damit erfüllt, daß es die notwendigen Kompen 
sierungen durchführt, das Geschäft bis zu einem gewissen Grade 
gesichert und die Ware den Käufern zugewiesen hat. 
II. Die Abwicklung des Geschäftes. 
1. Der Geschäftsabschluß. 
Der Geschäftsabschluß vollzieht sich zwischen den Parteien 
wie der jedes anderen Börsengeschäftes. Die Vermittlung durch 
einen Sensal ist nicht obligatorisch, wird aber in der Regel in 
Anspruch genommen. Der Sensal hat hier keine amtliche, daher 
eine viel weniger hervortretende Stellung und seine an die 
Parteien ausgegebenen Schlußscheine haben keinerlei Beziehung 
zur Abrechnungsstelle. 
Wie schon erwähnt, werden die Terminverträge auf jeden 
beliebigen Monat des Jahres geschlossen, wie es die Spekulation 
für gut findet und das Bedürfnis des Kaufmannes nach Sicher 
stellung verlangt. Es unterliegen einer besonderen Vereinbarung, 
die allerdings mit wenigen Worten hergestellt ist: die Waren 
gattung, die Warenmenge (nach Schlußeinheiten), der Preis und
	        
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