Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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„Engagementausweis* und legt ihn bis zur letzten Anmeldung des 
Termines an jedem Arrangementtag neu an. 
Im weiteren Verlaufe des Termines sind alle Geschäfte, die 
auf diesen, d. i. den laufenden Monat geschlossen werden, täglich 
bis 3 Uhr nachmittags in derselben Form wie die erste Anmeldung 
beim Abrechnungsbureau anzumelden. Sie werden für den 
nächsten, im Terminkalender mit „Kassa und Einreichung" be 
zeichnten Tage in der gleichen Weise abgerechnet. Zu diesen 
Tagen sind aber auch die aus der vorhergehenden Abrechnung 
stammenden offenen Lieferungs- oder Übernahmssaldi neuerlich 
anzumelden. Jeder aus einer früheren Anmeldung herüber 
genommene Saldo wird nach der Differenz aus dem vorher 
gegangenen und dem neuen Liquidationskurse abgerechnet. Nur 
für neu angemeldete Geschäfte wird der Kontraktpreis in seinem 
Verhältnisse zum Liquidationskurse der Difforenzabrechnung zu 
grunde gelegt. Bisher offene Saldi, zu denen neue Gegengeschäfte 
kommen, werden gegen diese kompensiert. 
Ein schematisches Beispiel hiezu: 
A hat gekauft von B einen Schluß Weizen (1000 q) . zu K W— 
und verkauft an 0 einen Schluß Weizen K 16-— 
So ergibt sich für ihn ein Gewinn von K ]• 
pro 100 kg oder von K 1000'— für den ganzen Schluß, die er 
am ersten folgenden Kassatag für den betreffenden Termin beim 
Abrechnungsbureau einkassiert. 
Gleichzeitig meldet B seinen Verkauf an A zu 15'— und C 
seinen Kauf von A zu 16-—- dem Abrechnungsbureau als offenen 
Saldo an; beide Geschäfte werden gegenüber dem Liquidations- 
kurse abgerechnet, den wir mit K 15*50 annehmen. Sowohl B 
als C würden, wenn sie ihr Engagement zu 15-50 glatt stellen 
müßten, je K -50 im Preise verlieren; daher wird jedem von 
ihnen diese Differenz mit K 500-— für den ganzen Schluß zur 
Einzahlung vorgeschrieben. Das Abrechnungsbureau fungiert dabei 
nur als Vermittlungsstelle, indem es die auf der einen Seite 
erlittenen Verluste einkassiert und an die übrigen Teilnehmer die 
ei zielten Gewinne, auszahlt. Verluste und Gewinne des ganzen 
Marktes müssen sich bei jeder Abrechnung die Wage halten. 
Solldifferenzen aus einer Abrechnung sind dem Abrechnungs- 
bureau bis 1 / i 12 Uhr vormittags des Kassatages zu erlegen; die 
llabendifferenzen können zwischen 12 und 1 Uhr nachmittags des 
selben Tages behoben werden. 
3. Die Kündigung. 
Die Kündigung erfolgt stets von seiten des Vei’käufers wann 
immer vorn ersten Kündigungstage bis zum letzten Anmeldungs 
tage des iermines. Als erster Kündigungstag ist im Arrangement 
kalender stets der drittletzte Tag des vorhergehenden Monats
	        
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