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„Engagementausweis* und legt ihn bis zur letzten Anmeldung des
Termines an jedem Arrangementtag neu an.
Im weiteren Verlaufe des Termines sind alle Geschäfte, die
auf diesen, d. i. den laufenden Monat geschlossen werden, täglich
bis 3 Uhr nachmittags in derselben Form wie die erste Anmeldung
beim Abrechnungsbureau anzumelden. Sie werden für den
nächsten, im Terminkalender mit „Kassa und Einreichung" be
zeichnten Tage in der gleichen Weise abgerechnet. Zu diesen
Tagen sind aber auch die aus der vorhergehenden Abrechnung
stammenden offenen Lieferungs- oder Übernahmssaldi neuerlich
anzumelden. Jeder aus einer früheren Anmeldung herüber
genommene Saldo wird nach der Differenz aus dem vorher
gegangenen und dem neuen Liquidationskurse abgerechnet. Nur
für neu angemeldete Geschäfte wird der Kontraktpreis in seinem
Verhältnisse zum Liquidationskurse der Difforenzabrechnung zu
grunde gelegt. Bisher offene Saldi, zu denen neue Gegengeschäfte
kommen, werden gegen diese kompensiert.
Ein schematisches Beispiel hiezu:
A hat gekauft von B einen Schluß Weizen (1000 q) . zu K W—
und verkauft an 0 einen Schluß Weizen K 16-—
So ergibt sich für ihn ein Gewinn von K ]•
pro 100 kg oder von K 1000'— für den ganzen Schluß, die er
am ersten folgenden Kassatag für den betreffenden Termin beim
Abrechnungsbureau einkassiert.
Gleichzeitig meldet B seinen Verkauf an A zu 15'— und C
seinen Kauf von A zu 16-—- dem Abrechnungsbureau als offenen
Saldo an; beide Geschäfte werden gegenüber dem Liquidations-
kurse abgerechnet, den wir mit K 15*50 annehmen. Sowohl B
als C würden, wenn sie ihr Engagement zu 15-50 glatt stellen
müßten, je K -50 im Preise verlieren; daher wird jedem von
ihnen diese Differenz mit K 500-— für den ganzen Schluß zur
Einzahlung vorgeschrieben. Das Abrechnungsbureau fungiert dabei
nur als Vermittlungsstelle, indem es die auf der einen Seite
erlittenen Verluste einkassiert und an die übrigen Teilnehmer die
ei zielten Gewinne, auszahlt. Verluste und Gewinne des ganzen
Marktes müssen sich bei jeder Abrechnung die Wage halten.
Solldifferenzen aus einer Abrechnung sind dem Abrechnungs-
bureau bis 1 / i 12 Uhr vormittags des Kassatages zu erlegen; die
llabendifferenzen können zwischen 12 und 1 Uhr nachmittags des
selben Tages behoben werden.
3. Die Kündigung.
Die Kündigung erfolgt stets von seiten des Vei’käufers wann
immer vorn ersten Kündigungstage bis zum letzten Anmeldungs
tage des iermines. Als erster Kündigungstag ist im Arrangement
kalender stets der drittletzte Tag des vorhergehenden Monats