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Außer dem Triester Kaffeemarkte und dem Budapester
Produktenhandel bestanden in der Monarchie keine Terminmärkte.
An der Prager Börse fanden sich wohl für Rohzucker Termin-
notierungen mit Erfüllung ab Station Aussig, ab Aussig Landungs
platz, und fob Hamburg. Auch war die Geschäftstätigkeit irt**diesen
Zeitgeschäften eine sehr bedeutende, doch fehlte der Prager Börse
hiefür ein Liquidationsinstitut, das die Kompensierung und
Differenzabrechnung von entgegengesetzten Geschäften einer Partei
ermöglicht hätte. Das Geschäft wickelte sich daher durchwegs
als Effektivgeschäft, wenn auch vielfach mit spekulativem Ein
schlag ab, dem Effektivhändler war aber nicht die Gelegenheit ge
boten, sich am Platze selbst gegen Preisschwankungen zu sichern.
In wirklichen Termingeschäften war daher auch der Prager Zucker
markt an Hamburg gewiesen.
An der Triester Borsa commerciale war J 914= die Einführung
des Zuckerterminhandels in Vorbereitung, die Genehmigung der
Detailbestimmungen und des Regulativs seitens der Statthalterei
stand aber noch aus. Der Terminhandel sollte daselbst Segment-,
Melis-Pile- und Kristallzucker umfassen und gleich dem dortigen
Kaffeeterminmarkte durch die eigentliche „Liquidationskasse’
organisiert werden. Es war jedoch vorgesehen, daß die Übernahme
und Bezahlung der Ware auch direkt zwischen Verkäufer und
Übernehmer erfolgen kann.
An der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien
bestand bis zum Jahre 1903 ein Terminhandel in Weizen, Roggen,
Mais und Hafer, der Wien zum wichtigsten Getreidehandelsplatz
der Monarchie machte. Wien war nicht nur Effektivmarkt für alle
österreichischen, sondern auch für die westungarischen Provenienzen.
Die Terminabwicklung war noch einfacher organisiert, als sie es
heute in Budapest ist. Eine Aufteilung der gekündigten Waren
mengen auf die Saldokäufer durch das Sekretariat der Börse er
folgte nicht; der Verkäufer, welcher andienen wollte, reichte zwar
seine Kündigung beim Börsesekretariat ein, erhielt aber, von
diesem den Kündigungsschein ausgefolgt und übergab ihn seinem
Käufer. Diesem stand es frei, den Schein an seinen Käufer weiter
zugeben, so daß der Kündigungsschein erst wieder vom tat
sächlichen Übernehmer an die Börse zurücklief.
Entsprechend der geringeren Qualität der österreichischen
Fechsung im allgemeinen waren die Minimalqualitätsgewichte
niedriger festgesetzt, als es heute in Budapest der Fall ist,
nämlich für Weizen mit 76 1 /*, für Roggen mit 6 9 1 / 3 , für Hafer mit
38 J/a % P ro 1 M-
Eine lebhafte Agitation der agrarischen Kreise, die schon in
den Neunzigerjahren eingesetzt hatte, führte 1903 zum Verbote
des Terminhandels an allen landwirtschaftlichen Börsen Öster
reichs. Es wurde ihm besonders die Tendenz zugeschrieben, die
Preise dauernd zu ungunsten der Produzenten herunterzudrücken.
Die weitere Entwicklung hat gezeigt, daß er nicht nur diese Wir-