Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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Die letzten beiden Schlösse kündigt der Importeur zur 
Lieferung an der Börse. Er überreicht zu diesem Zwecke der 
Kasse für jeden Schluß einen Kündigungsschein laut Muster Nr. 9, 
den betreffenden Liquidationsschein, das bezügliche Arbitrations- 
zertifikat (Muster Nr. 4) sowie den Lagerschein der Maggazzini 
Generali. 
Nach Ablauf weniger Tage (das kann praktisch noch am 
gleichen Tage sein, kann sich aber auch mehrere Tage hinaus- 
ziehen) treten zwei Börsemitglieder zwecks Übernahme der beiden 
Lose mit ihm in Kontakt; das sind diejenigen, in deren Händen 
nach einer Reihe von Zedierungen und Rückzedierungen seine 
beiden Kündigungsscheine verblieben sind. Dieselben haben in 
zwischen gegen Rücklieferung ihrer Liquidationsscheine und gegen 
Bezahlung der Ware (zu ihrem seinerzeitigen Kaufpreise) die 
Lagerscheine des vom Importeur gekündigten Kaffees erworben. 
Anschließend daran erteilt ihm die Kasse zwei Fakturen über 
je 14.625 kg Kaffee zu seinen in den bezüglichen Liquidations 
scheinen genannten Kontraktpreisen und zugleich Abrechnungen 
über die Qualitätsdifferenzen seiner angedienten Lose auf Grund 
der Arbitrationszertifikate. Diese beiden Abrechnungen sind für 
eines der Lose in Muster 10 wiedergegeben. 
Nach erfolgter Übergabe werden schließlich die Wägescheine 
der Maggazzini Generali an die Kasse eingeliefert, welche danach 
die endgültige Gewichtsabrechnung ausfertigt (Muster Nr. 11). Nur 
hier wird zum Liquidationskurse des Übernahmstages abgerechnet. 
(Vgl. S. 111.) 
Damit ist die Operation abgeschlossen. A. B. hat durch die 
Deckung am Terminmarkte das Sinken der Preise in der Zeit von 
Januar bis Mai paralysiert; ohne diese Deckung würde er im 
Effektivgeschäft mit einem erheblichen Verluste abgeschnitten 
haben. Bei jenen Mengen, welche er außerhalb der Börse (natürlich 
auch zu inzwischen niedrigeren Preisen) weiterverkaufte, wurde 
der daraus entspringende Verlust durch den Gewinn aus der 
Differenzabrechnung im Termin ausgeglichen, für jenen Teil der 
Ware, den er an der Börse angedient hat, wurde ihm, unabhängig 
von der inzwischen eingetretenen Preisveränderung, der seiner 
zeitige Verkaufspreis bezahlt.
	        
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