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Die letzten beiden Schlösse kündigt der Importeur zur
Lieferung an der Börse. Er überreicht zu diesem Zwecke der
Kasse für jeden Schluß einen Kündigungsschein laut Muster Nr. 9,
den betreffenden Liquidationsschein, das bezügliche Arbitrations-
zertifikat (Muster Nr. 4) sowie den Lagerschein der Maggazzini
Generali.
Nach Ablauf weniger Tage (das kann praktisch noch am
gleichen Tage sein, kann sich aber auch mehrere Tage hinaus-
ziehen) treten zwei Börsemitglieder zwecks Übernahme der beiden
Lose mit ihm in Kontakt; das sind diejenigen, in deren Händen
nach einer Reihe von Zedierungen und Rückzedierungen seine
beiden Kündigungsscheine verblieben sind. Dieselben haben in
zwischen gegen Rücklieferung ihrer Liquidationsscheine und gegen
Bezahlung der Ware (zu ihrem seinerzeitigen Kaufpreise) die
Lagerscheine des vom Importeur gekündigten Kaffees erworben.
Anschließend daran erteilt ihm die Kasse zwei Fakturen über
je 14.625 kg Kaffee zu seinen in den bezüglichen Liquidations
scheinen genannten Kontraktpreisen und zugleich Abrechnungen
über die Qualitätsdifferenzen seiner angedienten Lose auf Grund
der Arbitrationszertifikate. Diese beiden Abrechnungen sind für
eines der Lose in Muster 10 wiedergegeben.
Nach erfolgter Übergabe werden schließlich die Wägescheine
der Maggazzini Generali an die Kasse eingeliefert, welche danach
die endgültige Gewichtsabrechnung ausfertigt (Muster Nr. 11). Nur
hier wird zum Liquidationskurse des Übernahmstages abgerechnet.
(Vgl. S. 111.)
Damit ist die Operation abgeschlossen. A. B. hat durch die
Deckung am Terminmarkte das Sinken der Preise in der Zeit von
Januar bis Mai paralysiert; ohne diese Deckung würde er im
Effektivgeschäft mit einem erheblichen Verluste abgeschnitten
haben. Bei jenen Mengen, welche er außerhalb der Börse (natürlich
auch zu inzwischen niedrigeren Preisen) weiterverkaufte, wurde
der daraus entspringende Verlust durch den Gewinn aus der
Differenzabrechnung im Termin ausgeglichen, für jenen Teil der
Ware, den er an der Börse angedient hat, wurde ihm, unabhängig
von der inzwischen eingetretenen Preisveränderung, der seiner
zeitige Verkaufspreis bezahlt.