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2 X (25-80—24-10) = 2 X 170 = 340 . .... K 3400'—,
4 X (35-80—24-15) = 4 X 165 = 660 „ 6600'—, K lO.OOO’—
ergibt. Die restlichen K 3660--— resultieren als Gewinn aus der
Kompensation der übrigen Käufe und Verkäufe. Die in der Diffe
renzabrechnung bei ung. Weizen unter dem 27, im Soll erscheinen
den K 600’— sind ein Verlust, der sich für die offenen 6 Schlüsse
bei einem Liquidationskurse von 25'70 am 27. Juni ergibt.
In der gleichen Weise melden M. & S. ihren offenen Über
nahmssaldo zu jedem folgenden Kassa- und Einreichungstag; er
wird ihnen ebenso abgerechnet. Jedesmal bedeutet ein weiteres
Steigen des Marktpreises (Abrechnungskurses) ein Inkasso von
Differenzen, d. i. einen Gewinn, ein etwaiges Sinken des Preises,
einen Verlust, nämlich die Notwendigkeit eines Erlages der Differenz
an das Abrechnungsbureau. Die Termine dieser wiederholten Ein
reichungen sind aus dem Arrangementkalender ersichtlich, von
dem ein Teil in Muster 3 wiedergegeben ist.
Sobald es M. & S. gelingt, ein entsprechendes Quantum Ge
treide bei den Produzenten aufzukaufen, stellen sie einen Teil ihres
Börsenengagements durch gleichzeitigen Verkauf im Termine glatt.
Nehmen wir an, sie verkaufen auf diese Weise an der Mittagsbörse
des 14. 2 Schlüsse ung. Weizen, so melden sie diesen Verkauf dem
Abrechnungsbureau auf einem Einreichungsbogen noch am Nach
mittage des gleichen Tages an. Am nächsten Kassa- und Ein
reichungstag, d.i. am 15., wird ihnen dieser Verkauf gegen 2 Schlüsse
ihres Übernahmssaldos kompensiert. Die Art der Abrechnung unter
scheidet sich dabei in gar nichts von der in Muster 1 für den
27. Juni wiedergegebenen.
Wird ihnen ein Teil ihrer Übernahmsverpflichtung durch Zu
teilung des Kündigungsscheines eines Verkäufers zugewiesen, so
übernehmen sie diese Ware loko Budapest und verwenden sie
zur Lieferung an ihre Mühle. Muster 4 zeigt einen solchen Kündi
gungsschein bereits in der Form, wie er M. & S. behändigt wird
mitsamt der bezüglichen Empfangsbestätigung an das Abrech
nungsbureau.
Bleibt M. & S. am 28. Juli noch ein Quantum Getreide zur
Übernahme im Termine offen, so beziehen sie dasselbe auf Grund
des „Zuweisungsscheines” des Abrechnungsbureaus, Muster 5. In
diesem, wie im vorhergehenden Falle bezahlen sie ihren Lieferanten
die Ware zum Liquidationskurse des unmittelbar vorhergehenden
Abrechnungstages; die Differenz gegenüber ihrem ursprünglichen
Kaufpreise an der Börse haben sie in der Zwischenzeit zu den
einzelnen Terminen einkassiert (im Falle sie billiger beziehen
würden, hätten sie diese Differenz inzwischen dom Abrechnung^
bureau erlegen müssen), so daß sie diesen Teil der Transaktion
tatsächlich zu dem Preise des ersten Börsenkaufes durchgeführt
haben. Bei ihren effektiven Käufen in der Provinz mußten sie
zufolge der gestiegenen Marktpreise höhere Preise anlegen, als