Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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2 X (25-80—24-10) = 2 X 170 = 340 . .... K 3400'—, 
4 X (35-80—24-15) = 4 X 165 = 660 „ 6600'—, K lO.OOO’— 
ergibt. Die restlichen K 3660--— resultieren als Gewinn aus der 
Kompensation der übrigen Käufe und Verkäufe. Die in der Diffe 
renzabrechnung bei ung. Weizen unter dem 27, im Soll erscheinen 
den K 600’— sind ein Verlust, der sich für die offenen 6 Schlüsse 
bei einem Liquidationskurse von 25'70 am 27. Juni ergibt. 
In der gleichen Weise melden M. & S. ihren offenen Über 
nahmssaldo zu jedem folgenden Kassa- und Einreichungstag; er 
wird ihnen ebenso abgerechnet. Jedesmal bedeutet ein weiteres 
Steigen des Marktpreises (Abrechnungskurses) ein Inkasso von 
Differenzen, d. i. einen Gewinn, ein etwaiges Sinken des Preises, 
einen Verlust, nämlich die Notwendigkeit eines Erlages der Differenz 
an das Abrechnungsbureau. Die Termine dieser wiederholten Ein 
reichungen sind aus dem Arrangementkalender ersichtlich, von 
dem ein Teil in Muster 3 wiedergegeben ist. 
Sobald es M. & S. gelingt, ein entsprechendes Quantum Ge 
treide bei den Produzenten aufzukaufen, stellen sie einen Teil ihres 
Börsenengagements durch gleichzeitigen Verkauf im Termine glatt. 
Nehmen wir an, sie verkaufen auf diese Weise an der Mittagsbörse 
des 14. 2 Schlüsse ung. Weizen, so melden sie diesen Verkauf dem 
Abrechnungsbureau auf einem Einreichungsbogen noch am Nach 
mittage des gleichen Tages an. Am nächsten Kassa- und Ein 
reichungstag, d.i. am 15., wird ihnen dieser Verkauf gegen 2 Schlüsse 
ihres Übernahmssaldos kompensiert. Die Art der Abrechnung unter 
scheidet sich dabei in gar nichts von der in Muster 1 für den 
27. Juni wiedergegebenen. 
Wird ihnen ein Teil ihrer Übernahmsverpflichtung durch Zu 
teilung des Kündigungsscheines eines Verkäufers zugewiesen, so 
übernehmen sie diese Ware loko Budapest und verwenden sie 
zur Lieferung an ihre Mühle. Muster 4 zeigt einen solchen Kündi 
gungsschein bereits in der Form, wie er M. & S. behändigt wird 
mitsamt der bezüglichen Empfangsbestätigung an das Abrech 
nungsbureau. 
Bleibt M. & S. am 28. Juli noch ein Quantum Getreide zur 
Übernahme im Termine offen, so beziehen sie dasselbe auf Grund 
des „Zuweisungsscheines” des Abrechnungsbureaus, Muster 5. In 
diesem, wie im vorhergehenden Falle bezahlen sie ihren Lieferanten 
die Ware zum Liquidationskurse des unmittelbar vorhergehenden 
Abrechnungstages; die Differenz gegenüber ihrem ursprünglichen 
Kaufpreise an der Börse haben sie in der Zwischenzeit zu den 
einzelnen Terminen einkassiert (im Falle sie billiger beziehen 
würden, hätten sie diese Differenz inzwischen dom Abrechnung^ 
bureau erlegen müssen), so daß sie diesen Teil der Transaktion 
tatsächlich zu dem Preise des ersten Börsenkaufes durchgeführt 
haben. Bei ihren effektiven Käufen in der Provinz mußten sie 
zufolge der gestiegenen Marktpreise höhere Preise anlegen, als
	        
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