ihrer ersten Kalkulation beim Verkauf an die Mühle entsprach;
der daraus resultierende Verlust ist jedoch gleichfalls durch die
Inkassi der Differenzen am Terminmarkt gedeckt.
Hiebei sei noch ein Punkt berührt, der sich auf die Technik
dieser Transaktionen bezieht. Der Einkauf in der Provinz kann
nicht zu dem gleichen Preise getätigt werden, wie die gleichzeitige
Glattstellung des Engagements an der Börse, weil sich daraus in
folge der örtlichen Entfernung ein Verlust für den Händler er
geben würde. Der Händler gibt seinem Einkäufer in der Provinz
Limite an die Hand, welche in der Weise auf den jeweiligen Börsen
kurs basiert sind, daß sie je nach der Entfernung des Einkaufs
ortes von der Bahn- (Schiffs-) Station, der letzteren von Budapest,
also je nach den Übernahms-, Transport- und Versicherungsspesen,
eine Spannung gegenüber dem Tageskurse an der Börse darstellen.
Der Einkäufer wird täglich telegraphisch vom Börsenpreise auf dom.
Laufenden gehalten und braucht daneben für den einzelnen Fall
keinerlei Informationen. Er ist berechtigt, unter Berücksichtigung
etwaiger Qualitätsdifferenzen in seinen Kaufabschlüssen höchstens
bis zu jenem Preise zu gehen, der sich nach Abschlag der ihm
bekannten Spannung vom Tageskurse ergibt. Von seinen Einkäufen
gibt er sofort telegraphische Nachricht an den Vertreter seines
Hauses an der Börse, der die Glattstellung am Terminmarkte un
mittelbar vornimmt. Die erwähnte Spannung ist stets etwas größer
gehalten, als sie den tatsächlich auflaufenden Spesen entspricht,
weil der Händler auch mit momentanen Kursschwankungen zu
seinen Ungunsten rechnen muß und weil er darin überdies eine
geringe Gewinnmarge einkalkuliert.