Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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5. Gerber- oder Raufwollen (skinner’s oder glover’s 
wools, econailles), d. s. die Wollen die von den gekalkten oder 
geäscherten Schaffellen in den Weißgerbereien und Saffianfabriken 
abgeschabt werden; 
6. Sterblingswollen (morling wools, laines de moutons 
morts de maladie), d. s. Wollen, welche von verendeten Tieren 
gewonnen werden. 
Nach dem Zeiträume, welcher zwischen zwei aufeinander 
folgenden Schuren liegt: 
1. Einschurwollen (first clippings, tonte anhuelle), wenn 
nur einmal jährlich geschoren wurde; 
2. Zweischurwollen (second clippings, laines de double 
tonte annuelle). Hier unterscheidet man wiederum: 
a) Sommerwollen, 
b) Winterwollen. 
Nach ihrer vornehmlichen Eignungsfähigkeit: 
1. Tuchwollen (carding oder clothing oder short wools, 
laines cardees), d. s. mehr oder weniger fein gekräuselte, kurz- 
stapelige Wollen, die sich besonders gut zur Streichgarnspinnerei 
eignen; 
2. Kammwollen (worsted oder long oder combing wools, 
laines peignees), d.s. meist nur gelockte Wollen, mit großer Stapel 
länge, vornehmlich zur Herstellung glatter Kammgarne verwendbar. 
Auch die Unterscheidung in 
1. Herrschafts- oder Dominialwollen, d. s. Wollen der 
großen Gutsherrsohaften und 
2. Bauern- oder Rustikalwollen, worunter man die Wollen 
der kleinen Landwirte versteht, die an Reinheit und Güte den 
ersteren nachstehen, ist üblich. 
Ferner wären havarierte Wollen (damaged wools, laines 
avariees), d. s. jene Wollen, die auf dem Seetransporte durch 
Einwirkung des Seewassers minderwertig geworden sind und die 
verschiedenen Wollabfälle, wie Halsstücke (neeks), Bauchstücke 
(beilies) und ganz kleine Abfälle (locks) zu erwähnen. 
Da die reingewaschenen Wollen in einem außerordentlichen 
Maße die Fähigkeit besitzen, eine ansehnliche Menge Wassers auf 
zunehmen (30—40% des Gesamtgewichtes), ohne sich deshalb feucht 
anzufühlen, mußte, damit der Handel zu Vorkaufsabschlüssen 
gelangen konnte, ein gleichmäßiges Vorgehen bezüglich der Höhe 
des Feuchtigkeitsgehaltes, welcher dem Käufer in Rechnung gestellt 
wird, getroffen werden. Die erforderlichen Vereinbarungen wurden 
auf den internationalen Kongressen in Wien, Brüssel, Turin und 
Paris getroffen, wo festgesetzt wurde, daß im Handelsverkehre 
dem absoluten Trockengewichte der Rohwolle 17% und jenem des 
Kammzuges 18y 4 % des Gewichtes hinzuzufügen seien, um das
	        
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