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5. Gerber- oder Raufwollen (skinner’s oder glover’s
wools, econailles), d. s. die Wollen die von den gekalkten oder
geäscherten Schaffellen in den Weißgerbereien und Saffianfabriken
abgeschabt werden;
6. Sterblingswollen (morling wools, laines de moutons
morts de maladie), d. s. Wollen, welche von verendeten Tieren
gewonnen werden.
Nach dem Zeiträume, welcher zwischen zwei aufeinander
folgenden Schuren liegt:
1. Einschurwollen (first clippings, tonte anhuelle), wenn
nur einmal jährlich geschoren wurde;
2. Zweischurwollen (second clippings, laines de double
tonte annuelle). Hier unterscheidet man wiederum:
a) Sommerwollen,
b) Winterwollen.
Nach ihrer vornehmlichen Eignungsfähigkeit:
1. Tuchwollen (carding oder clothing oder short wools,
laines cardees), d. s. mehr oder weniger fein gekräuselte, kurz-
stapelige Wollen, die sich besonders gut zur Streichgarnspinnerei
eignen;
2. Kammwollen (worsted oder long oder combing wools,
laines peignees), d.s. meist nur gelockte Wollen, mit großer Stapel
länge, vornehmlich zur Herstellung glatter Kammgarne verwendbar.
Auch die Unterscheidung in
1. Herrschafts- oder Dominialwollen, d. s. Wollen der
großen Gutsherrsohaften und
2. Bauern- oder Rustikalwollen, worunter man die Wollen
der kleinen Landwirte versteht, die an Reinheit und Güte den
ersteren nachstehen, ist üblich.
Ferner wären havarierte Wollen (damaged wools, laines
avariees), d. s. jene Wollen, die auf dem Seetransporte durch
Einwirkung des Seewassers minderwertig geworden sind und die
verschiedenen Wollabfälle, wie Halsstücke (neeks), Bauchstücke
(beilies) und ganz kleine Abfälle (locks) zu erwähnen.
Da die reingewaschenen Wollen in einem außerordentlichen
Maße die Fähigkeit besitzen, eine ansehnliche Menge Wassers auf
zunehmen (30—40% des Gesamtgewichtes), ohne sich deshalb feucht
anzufühlen, mußte, damit der Handel zu Vorkaufsabschlüssen
gelangen konnte, ein gleichmäßiges Vorgehen bezüglich der Höhe
des Feuchtigkeitsgehaltes, welcher dem Käufer in Rechnung gestellt
wird, getroffen werden. Die erforderlichen Vereinbarungen wurden
auf den internationalen Kongressen in Wien, Brüssel, Turin und
Paris getroffen, wo festgesetzt wurde, daß im Handelsverkehre
dem absoluten Trockengewichte der Rohwolle 17% und jenem des
Kammzuges 18y 4 % des Gewichtes hinzuzufügen seien, um das