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haltung buchen, so würde sie im Hauptbuch die Verbuchung in
der im nachfolgenden angegebenen Weise vorzunehmen haben.
Die Gesamtheit der Obligationengläubiger wird repräsentiert
durch zwei Konten:
1. das „Konto 4 1 / 2 %ige Anleihe mit 5°/ 0 igem Agio", das für
den Nennbetrag der Anleihe gegen „Eigene Obligationen-
Verkaufskonto” erkannt wird, und
2. das „Anleih e-Agiokonto ”, das für den Betrag des 5°/ 0 igen
Rücklösungsaufgeldes erkannt wird.
Das als Debitor gegen diese beiden Konten erscheinende
„Eigene Obligationen-Verkaufskonto” hat die ausgefertigten Teil
obligationen zur Verwertung empfangen und ist hiefür mit
K 10,000.000-— zugunsten des Anleihekontos und mit K 500.000-—
zugunsten des Agiokontos zu belasten. Dagegen ist es zu erkennen
für den Erlös aus dem Verkauf der der Handelsbank übergebenen
Teilobligationen.
Dieser Erlös ist nicht gleich dem Nennbeträge, sondern wird
von der Handelsbank dem Anleihevertrage gemäß wie folgt be
rechnet :
K 10,000.000-—. ä K 96-— K 9,600.000-—
wovon
K 4,800.000-— am 1. März dieses Jahres
K 4,800.000-— am 1. März nächstfolgenden Jahres fällig sind.
Die Stadtgemeinde bucht diese Beträge auf dem Konto „Handels
bank in B.” ins Debet, auf dem „Eigene Obligationen-Verkaufs
konto” im Kredit.
Dieses letztgenannte Konto schuldet nunmehr
gegen ihm gutgeschriebene
K 10,500.000-—
„ 9.600.000 —
die Differenz von K 900.000'—
ist ein Disagio bei Begebung der Anleihe und wird dem „Anleihe-
Disagiokonto” gegen „Eigene Obligationen-Verkaufskonto” belastet.
Die Stadtgemeinde hat vertragsgemäß an die Handelsbank
noch zu leisten
für Obligationenstempel K 60.000'—
„ Notierungsgebühr für das erste Jahr 500-—
„ Druck der Obligationen (den die Handelsbank für
Rechnung der Stadtgemeinde besorgen ließ) . . „ 2000 —
„ Spesenbeitrag
7000- -
K 69.500-