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konto” und des „Anleihezinsenkonto” beziehungsweise deren
Rückstandskonti als Gegenkonto das der Handelsbank in B., und
zwar für die von derselben für den Einlösungsdienst in Anspruch
genommenen Beträge ohne die vereinbarte Vergütung.
Es sei z. B. der Betrag einer Kuponfälligkeit K 180.000—.
Die Stadtgemeinde überweist behufs einstweiliger Bestreitung des
Einlösungsdienstes der Handelsbank K 50.000"— zur Verrechnung
(Kassakonto wird erkannt, Konto Handelsbank belastet). Die
Handelsbank meldet darauf, daß sie
K 20.000 — Kuponseingelöst undhiefürdie Stadtgemeinde zuzüglich
„ 50"— V 4 % Einlösungsprovision und
„ 6’— Versandspesen mit
K 20.056"— belastet habe. Die Stadtgemeinde hat das Konto der
Handelsbank mit K 20.056'— zu erkennen, dagegen zu belasten
das Anleihe-Zinsenkonto mit K 20.000'—
das Provisionskonto mit » 50 —
das Unkostenkonto mit • 6 ‘~
Ergibt sich aus der seitens der Handelsbank einzusendenden Auf
stellung oder den eingelösten Kupons, daß ein Teil hievon bereits
in früheren Jahren fällig war, so wird der diesbezügliche Nenn
wert auf „Rückständige Anleihen-Zinsenkonto” belastet.
Die Buchführung der Handelsbank aus dem Anlehensgeschäft
ist wesentlich einfacher. Sie eröffnet ein besonderes Effektenkonto
„Emissionskonto i l / a °lo Anleihe der Stadtgemeinde A. mit 5%
Prämie”, das sie mit dem vollen Nennbetrag erkennt, für den
Nennbetrag der jeweiligen Verkäufe belastet und für das Nominale
der jeweilig vorgenommenen Rückkäufe kreditiert. Der Saldo gibt
den unverkauft im Besitze der Handelsbank -befindlichen Teil der
Emission an. Den Verkaufserlös verrechnet sie auf einem „Ver
kaufskonto 4 1 / 2 % Anleihe der Stadtgemeinde A. mit 5% Prämie ;
auf diesem wird der der Stadtgemeinde bei Übernahme der Teil
obligationen verrechnete Betrag belastet, ebenso zuweilen die auf
gelaufenen Emissionskosten, wogegen der seitens der Stadt
gemeinde geleistete Spesenanteil gutgeschrieben wird; der Erlös
aus Verkäufen von Partialobligationen wird belastet und der
Rückkaufs betrag wieder aufgenommener Schuldverschreibungen
gutgeschrieben. Ansonsten wird noch ein Konto der Stadtgemeinde
geführt, das sich in keiner Weise von sonstigen Kundenkonten
hinsichtlich des Zwecks und der Anlage unterscheidet.