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mit 5°/ 0 Prämie”. Darin verbucht sie im Debet: den für die er
haltenen Partialobligationen an die Stadtgemeinde A. vergüteten
Betrag; sämtliche Spesen und Unkosten aus der Übernahme und
aus dem Verkauf der Anleihe (z. B. Provision für die Vermitt
lung der Anlehensübernahme, Verkaufsprovisionen, Drucksorten-,
Reklame- und andere Spesen), Zinsvergütungen an die Konsortial-
mitglieder für deren Einzahlungen, die für Rückkäufe von Partial
obligationen aufgewendeten Beträge, die Beträge der an die Kon-
sortialmitglieder vorgenommenen Ausschüttungen und zur
Bilanzierung den bei Auflösung sich ergebenden Nutzen. Im
Kredit werden eingestellt: der Verkaufserlös der untergebrachten
Partialobligationen, die von den Konsorten geleisteten Einzahlungen,
die eingehobenen Spesenbeiträge, die durch die Fruktifizierung
der verfügbaren Einzahlungsbeträge erzielten Zinsen und zur
Bilanzierung der bei Auflösung des Konsortiums resultierende
Verlust.
Die Reihenfolge der Buchungen ist durch die Numerierung
der Posten ersichtlich gemacht.
1. Die Beteiligungshöhe muß für jedes Konsortialmitglied
vor Bildung des Syndikats feststehen. Für den Beteiligungsbetrag
jedes Konsorten wird das Syndikatskonto erkannt. Jedem Kon
sorten wird der Betrag seines Anteils auf einem besonderen
Konto belastet und seine Einzahlungen hierauf werden ihm gut
geschrieben. Erfolgen die Einzahlungen nicht sogleich zur Gänze,
sondern hat sich die Konsortialleitöng Vorbehalten, jeweils nach
Maßgabe des Bedarfes Einzahlungen auf die Beteiligungssumme
einzufordern, so wird zur leichteren Evidenzführung der geleisteten
Einzahlungen ein „Syndikats-Einzahlungskonto” geführt.
2. Hat sich das Konsortium durch Bestimmung der Be
teiligungsquote der Mitglieder konstituiert, so hat es die in das
Konsortium einzubringende Anleihe zu erwerben. Die hiefür an
die Stadtgemeinde A. auf Grund der vertragsgemäßen Berechnung
der Partialobligationen zum Kurse von K 96-— telquel netto ge
zahlten K 9,600.000-— und Disagio werden dem Syndikatskonto
belastet, ebenso die an den Vermittler der Anleihe (eventuell an
die Bank) gezahlte Vermittlungsprovision. Die dagegen in den
Besitz des Konsortiums übergangenen Obligationen werden auf
einem Stückekonto (Depotkonto) gutgebucht, die jeweils verkauften
Obligationen abgeschrieben, die zurückgekauften zugeschrieben,
so daß sich der jeweils und insbesondere bei Auflösung des