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Konsortiums vorliegende Bestand an unverkauften Obligationen
aus diesem Konto ergibt.
3. Die das Konsortium leitende Bank bedingt sich für den
zu besorgenden Verkauf eine Provision (etwa von 1%)- Von dieser
Provisionsberechnung werden ausgenommen jener Teil der An
leihe, die die Konsorten ihrer Berechtigung zufolge für eigene
Rechnung fest übernommen und vom Verkaufe während des
Bestandes des Konsortiums ausgeschlossen haben, und die unver
kauft gebliebenen Obligationen, für die die Konsortialleitung die
empfangene Provision zurückzuerstatten hat. Die leitende Bank
hat aus der ihr bewilligten Provision die den Vertriebsstellen für
die Vermittlung des Verkaufs zu gewährende Provision zu be
streiten.
4. Zuweilen wird von den Konsorten auch eine quotenmäßige
Leistung zu den Spesen gefordert. Die aufgewendeten Spesen
werden °im Debet, die Beiträge der Konsorten im Kredit des
Syndikatskontos verbucht.
5. Die Effektenverkäufe werden über Effektenkonto (die
Zinsenverrechnung über Effektenzinsenkonto) der leitenden Bank
geführt. Von diesen beiden Konten werden die Beträge gesammelt
in das Kredit des Syndikatskontos übertragen. Die vorgenommenen
Rückkäufe werden in gleicher Weise in das Debet in Sammel
posten verbucht. Rückgekaufte Obligationen können während des
Bestehens des Konsortiums wieder für dessen Rechnung verkauft
werden.
6. Die leitende Bank vergütet Zinsen den Konsorten für
ihre Einzahlungen, den Erlös aus Verkäufen und berechnet Schuld
zinsen dem Konsortium für die Beträge, die dieses schuldig ist.
7. Werden aus den ursprünglich eingezahlten Summen Be
träge durch Erzielung des Verkaufserlöses für abgestoßene Obli
gationen frei, so kann die Konsortialleitung Rückzahlungen an
die Konsorten leisten, die dem Konsortialkonto belastet werden.
8. Vor Auflösung des Konsortiums wird eine Restausschüttung
an die Mitglieder vorgenommen. Wurde die ganze Anleihe oder
so viel verkauft, daß das ganze Konsortialkapital dadurch zurück
geströmt ist, so wird der Rest der Einzahlungen zurückgezahlt,
andernfalls ein entsprechend geringerer Teil.
9. Der Saldo des Konsortialkontos ergibt den Erfolg; ist der
Saldo im Soll einzustellen, so hat das Geschäft mit Nutzen ge
endet, andernfalls ergibt sich ein Verlust, der aufzuteilen ist.