Full text: 22. Jahrbuch der Hochschule für Welthandel (22)

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Konsortiums vorliegende Bestand an unverkauften Obligationen 
aus diesem Konto ergibt. 
3. Die das Konsortium leitende Bank bedingt sich für den 
zu besorgenden Verkauf eine Provision (etwa von 1%)- Von dieser 
Provisionsberechnung werden ausgenommen jener Teil der An 
leihe, die die Konsorten ihrer Berechtigung zufolge für eigene 
Rechnung fest übernommen und vom Verkaufe während des 
Bestandes des Konsortiums ausgeschlossen haben, und die unver 
kauft gebliebenen Obligationen, für die die Konsortialleitung die 
empfangene Provision zurückzuerstatten hat. Die leitende Bank 
hat aus der ihr bewilligten Provision die den Vertriebsstellen für 
die Vermittlung des Verkaufs zu gewährende Provision zu be 
streiten. 
4. Zuweilen wird von den Konsorten auch eine quotenmäßige 
Leistung zu den Spesen gefordert. Die aufgewendeten Spesen 
werden °im Debet, die Beiträge der Konsorten im Kredit des 
Syndikatskontos verbucht. 
5. Die Effektenverkäufe werden über Effektenkonto (die 
Zinsenverrechnung über Effektenzinsenkonto) der leitenden Bank 
geführt. Von diesen beiden Konten werden die Beträge gesammelt 
in das Kredit des Syndikatskontos übertragen. Die vorgenommenen 
Rückkäufe werden in gleicher Weise in das Debet in Sammel 
posten verbucht. Rückgekaufte Obligationen können während des 
Bestehens des Konsortiums wieder für dessen Rechnung verkauft 
werden. 
6. Die leitende Bank vergütet Zinsen den Konsorten für 
ihre Einzahlungen, den Erlös aus Verkäufen und berechnet Schuld 
zinsen dem Konsortium für die Beträge, die dieses schuldig ist. 
7. Werden aus den ursprünglich eingezahlten Summen Be 
träge durch Erzielung des Verkaufserlöses für abgestoßene Obli 
gationen frei, so kann die Konsortialleitung Rückzahlungen an 
die Konsorten leisten, die dem Konsortialkonto belastet werden. 
8. Vor Auflösung des Konsortiums wird eine Restausschüttung 
an die Mitglieder vorgenommen. Wurde die ganze Anleihe oder 
so viel verkauft, daß das ganze Konsortialkapital dadurch zurück 
geströmt ist, so wird der Rest der Einzahlungen zurückgezahlt, 
andernfalls ein entsprechend geringerer Teil. 
9. Der Saldo des Konsortialkontos ergibt den Erfolg; ist der 
Saldo im Soll einzustellen, so hat das Geschäft mit Nutzen ge 
endet, andernfalls ergibt sich ein Verlust, der aufzuteilen ist.
	        
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