Full text: 22. Jahrbuch der Hochschule für Welthandel (22)

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Hierauf wird das Stückekonto geprüft. Der ausgewiesene 
Stand der unverkauft gebliebenen Partialobligationen wird quoten- 
mäßig an die Konsorten aufgeteilt und vermehrt den Nutzen oder 
vermindert den Schaden der Konsorten aus dem Gesellschafts 
geschäft. 
Es folgt sodann der Abschluß des jedem Mitgliede des 
Konsortiums eröffneten Kontos. Der Saldo desselben wird auf das 
laufende Konto (Conto ordinario) der Konsorten übertragen oder 
per Kassa geregelt. 
Damit ist das Konsortium aufgelöst. 
III. Die Ausgabe von Hypotheken-Pfandbriefen. 
Die eigenartige Technik der Emission von Pfandbriefen ist 
begründet im Wesen dieser Art von Wertpapieren. Ursprünglich 
mußten Grundbesitzer für die Erlangung eines Darlehens auf ihre 
Liegenschaften einen Schuldschein unterfertigen und ihn auch von 
einem Bürgen unterzeichnen lassen. Die gegenseitige Inanspruch 
nahme benachbarter Grundbesitzer für solche Bürgschaften schuf 
den Gedanken an eine Vereinigung zum Zwecke der Erlangung 
von Hypothekardarlehen unter gemeinschaftlicher Haftung. Der 
von einem Mitglied dieser Vereinigung zur Beschaffung eines 
Darlehens ausgefertigte Schuldschein, der an sich nicht geeignet 
war, Gegenstand des Geldverkehrs zu sein, wurde von der Ver 
einigung gegen auf kleine Beträge lautende Schuldscheine mit 
solidarischer Haftung aller Mitglieder ausgetauscht; diese neuen 
Schuldscheine konnten leicht zu Geld gemacht werden. 
Auf dem gleichen Grundsatz beruht auch die heutige Dar 
lehensgewährung in Pfandbriefen gegen hypothekarische Sicher 
heiten. Der Darlehenswerber fertigt eine Schuldurkunde aus, 
übergibt sie der Hypothekaranstalt und erhält dagegen Pfand 
briefe dieses Institutes zur Verwertung. 
Die Hypothekaranstalten, soweit sie Darlehen ausschließlich 
oder wahlweise in Pfandbriefen gewähren, unterstehen besonderer 
staatlicher Überwachung. Sie dürfen in keinem größeren Ausmaße 
Pfandbriefe in Verkehr bringen, als sie Darlehen gegen hypothe 
karische Objekte unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen 
Beleihungsgrenze erteilt und zugezählt haben, und sind auch 
hierin insoferne beschränkt, als die Umlaufsmenge der Pfand-
	        
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