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Hierauf wird das Stückekonto geprüft. Der ausgewiesene
Stand der unverkauft gebliebenen Partialobligationen wird quoten-
mäßig an die Konsorten aufgeteilt und vermehrt den Nutzen oder
vermindert den Schaden der Konsorten aus dem Gesellschafts
geschäft.
Es folgt sodann der Abschluß des jedem Mitgliede des
Konsortiums eröffneten Kontos. Der Saldo desselben wird auf das
laufende Konto (Conto ordinario) der Konsorten übertragen oder
per Kassa geregelt.
Damit ist das Konsortium aufgelöst.
III. Die Ausgabe von Hypotheken-Pfandbriefen.
Die eigenartige Technik der Emission von Pfandbriefen ist
begründet im Wesen dieser Art von Wertpapieren. Ursprünglich
mußten Grundbesitzer für die Erlangung eines Darlehens auf ihre
Liegenschaften einen Schuldschein unterfertigen und ihn auch von
einem Bürgen unterzeichnen lassen. Die gegenseitige Inanspruch
nahme benachbarter Grundbesitzer für solche Bürgschaften schuf
den Gedanken an eine Vereinigung zum Zwecke der Erlangung
von Hypothekardarlehen unter gemeinschaftlicher Haftung. Der
von einem Mitglied dieser Vereinigung zur Beschaffung eines
Darlehens ausgefertigte Schuldschein, der an sich nicht geeignet
war, Gegenstand des Geldverkehrs zu sein, wurde von der Ver
einigung gegen auf kleine Beträge lautende Schuldscheine mit
solidarischer Haftung aller Mitglieder ausgetauscht; diese neuen
Schuldscheine konnten leicht zu Geld gemacht werden.
Auf dem gleichen Grundsatz beruht auch die heutige Dar
lehensgewährung in Pfandbriefen gegen hypothekarische Sicher
heiten. Der Darlehenswerber fertigt eine Schuldurkunde aus,
übergibt sie der Hypothekaranstalt und erhält dagegen Pfand
briefe dieses Institutes zur Verwertung.
Die Hypothekaranstalten, soweit sie Darlehen ausschließlich
oder wahlweise in Pfandbriefen gewähren, unterstehen besonderer
staatlicher Überwachung. Sie dürfen in keinem größeren Ausmaße
Pfandbriefe in Verkehr bringen, als sie Darlehen gegen hypothe
karische Objekte unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen
Beleihungsgrenze erteilt und zugezählt haben, und sind auch
hierin insoferne beschränkt, als die Umlaufsmenge der Pfand-