Full text: 22. Jahrbuch der Hochschule für Welthandel (22)

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Eine Ausgabe von Aktien unter dem Nennwerte ist unzu 
lässig. 
Es können jedoch Aktien zum Nennwert oder zu einem 
höheren Kurse geschaffen werden, die nicht ganz, sondern nur 
zu einem Teil, mindestens zu 40% (in Ausnahmsfällen zu 25%) 
des Nennwertes eingezahlt werden. Der Erwerber der Aktien 
’ (beziehungsweise, da die Aktiendokumente bei nicht volleinge- 
zahlten Aktien nicht in Umlauf gesetzt werden dürfen: der an 
ihrer Statt ausgegebenen Interimsscheine) bleibt jedoch der Aktien 
gesellschaft für den Betrag der fehlenden Einzahlung haftbar und 
ihr Schuldner. Die fehlenden Einzahlungen können von der 
Generalversammlung jederzeit eingefordert werden; unterbleibt 
die Restzahlung innerhalb der hiefür vorgesehenen Frist, so geht 
der Inhaber der betreffenden Aktieninterimsscheine sämtlicher 
Rechte aus der Zeichnung der Aktien und der geleisteten Ein 
zahlungen verlustig, unbeschadet des Rechtes der Gesellschaft, 
zur Erlangung der Restzahlung den ordentlichen Rechtsweg zu 
betreten. 
Ist der Emissionskurs für Aktien, die nicht sogleich voll 
eingezahlt werden sollen, über dem Nennwert der Aktien fest 
gesetzt, so hat der Erwerber sofort zu leisten: den Betrag der 
ersten Aktieneinzahlung, das volle Emissionsagio und den ganzen 
Spesenbeitrag; er darf der Gesellschaft nicht mehr schuldig bleiben 
als den Betrag des reinen Nennwertes, der noch nicht eingezahlt 
worden ist. 
Auch bei partieller Einzahlung des Aktiennominales muß die 
Gesellschaft den ganzen Betrag des statutenmäßigen Aktienkapitals 
als Habenpost des Aktienkapitalskontos ausweisen. Die ausstehenden 
Einzahlungen sind Forderungen der Aktiengesellschaft an die 
Aktionäre und wie alle Forderungen ein Aktivum, das auf der 
Sollseite des Bilanzkontos erscheinen muß. 
Die Gesamtheit der Aktionäre wird durch ein „Konto der 
Aktionäre” oder durch ein „Aktien-Restzahlungskonto” reprä 
sentiert. Dieses ist für den Beitrag der fehlenden Einzahlungen zu 
belasten. 
Es sei der Emissionskurs für auszugebende Aktien K 450 - —, 
hievon K 400'— Nennwert, K 45'— Emissionsagio, K 5‘— Grün 
dungsunkostenbetrag. Die erste Einzahlung sei mit 40% festgesetzt. 
Der Aktienzeichner hat daher sofort bar zu erlegen:
	        
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