114
Soll. Aktienkapitals-Reduktionskonto. Haben.
2. An Konto der Aktio
näre K 300.000'—
3. An Gewinn- und Ver
lustkonto 200.000'—
1. An Aktienkapitalkonto
(Betrag der ganzen
Reduktion) K 500.000'—
K 500.000'—
K 500,000'—
Soll. Aktienkapitalkonto. Haben.
1. An Aktienkapitals-
Reduktionskonto . . K 500.000 —
2. An Bilanzkonto . . „ 500.000 —
0. Bisheriges Aktien
kapital K 1.000.000 —
K 1,000.000 —
K 1.000.000'-
II. Ausgabe von Aktien bei Umbildung von Aktiengesell
schaften.
1. Erhöhung des Aktienkapitals.
Die formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer
Erhöhung des Aktienkapitals sind nach österreichischem Rechte:
ein unter Beobachtung der hiefür bestehenden gesetzlichen und
statutarischen Vorschriften (Abstimmungsverhältnis, notarielle
Beurkundung etc.) gefaßter Beschluß der Generalversammlung
der Aktionäre, Genehmigung dieses Beschlusses durch die Staats
verwaltung (Landesregierung) und handelsgerichtliche Protokol
lierung des genehmigten Beschlusses. Nach Durchführung der
Kapitalserhöhung ist das Statut im Sinne dieser Umbildung der
Gesellschaft abzuändern und hiezu gleichfalls die Genehmigung
der Staatsregierung einzuholen.
Gleichwie bei der Ausgabe von Aktien bei Errichtung von
Aktiengesellschaften können bei einer Kapitalsvermehrung Aktien
al pari oder zu einem den Nennwert übersteigenden Preis aus
gegeben werden. Von den für den Erwerb der Aktien eingezahlten
Beträgen sind die entfallenden Quoten dem