Full text: 22. Jahrbuch der Hochschule für Welthandel (22)

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Soll. Aktienkapitals-Reduktionskonto. Haben. 
2. An Konto der Aktio 
näre K 300.000'— 
3. An Gewinn- und Ver 
lustkonto 200.000'— 
1. An Aktienkapitalkonto 
(Betrag der ganzen 
Reduktion) K 500.000'— 
K 500.000'— 
K 500,000'— 
Soll. Aktienkapitalkonto. Haben. 
1. An Aktienkapitals- 
Reduktionskonto . . K 500.000 — 
2. An Bilanzkonto . . „ 500.000 — 
0. Bisheriges Aktien 
kapital K 1.000.000 — 
K 1,000.000 — 
K 1.000.000'- 
II. Ausgabe von Aktien bei Umbildung von Aktiengesell 
schaften. 
1. Erhöhung des Aktienkapitals. 
Die formalen Voraussetzungen für die Durchführung einer 
Erhöhung des Aktienkapitals sind nach österreichischem Rechte: 
ein unter Beobachtung der hiefür bestehenden gesetzlichen und 
statutarischen Vorschriften (Abstimmungsverhältnis, notarielle 
Beurkundung etc.) gefaßter Beschluß der Generalversammlung 
der Aktionäre, Genehmigung dieses Beschlusses durch die Staats 
verwaltung (Landesregierung) und handelsgerichtliche Protokol 
lierung des genehmigten Beschlusses. Nach Durchführung der 
Kapitalserhöhung ist das Statut im Sinne dieser Umbildung der 
Gesellschaft abzuändern und hiezu gleichfalls die Genehmigung 
der Staatsregierung einzuholen. 
Gleichwie bei der Ausgabe von Aktien bei Errichtung von 
Aktiengesellschaften können bei einer Kapitalsvermehrung Aktien 
al pari oder zu einem den Nennwert übersteigenden Preis aus 
gegeben werden. Von den für den Erwerb der Aktien eingezahlten 
Beträgen sind die entfallenden Quoten dem
	        
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