Aktienkapitalkonto
Aktienemissionsagiokonto
Emissionsspesenkonto
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gutzuschreiben.
Die Verbuchung auf diesen Konten erfolgt jedoch, soweit
nicht eine Begebung des ganzen Betrages der Neuemission an ein
Konsortium vorgenommen wird, nicht unmittelbar, sondern unter
Verwendung eines Hilfskontos (interimistischen Kontos), das alle
Einzahlungen sammelt und an jedes der drei vorgenannten Konten
den ihnen zukommenden Teil der Einzahlungsbeträge überträgt.
Dieses Sammelkonto nennt man
Aktieneinzahlungskonto.
Es sei der Emissionskurs für neue Aktien mit K 530’ —
festgesetzt.
Von diesem Bezugspreis von K 530"— sind
K 400'— als Nennwert der Aktien
, 120'— als Agio
„ 10 — für Emissionsspesen
bestimmt. Den Erfolg der Emission läßt die Bank von einem
Syndikat garantieren, das berechtigt und verpflichtet ist, den
nicht untergebrachten Rest der Neuemission ä K 500’— zu über
nehmen.
Die Einzahlungen werden auf einem Aktienkapital-Einzählungs
konto gutgeschrieben. Sie können erfolgen:
1. Durch Zahlungen an der Kassa (Kassakonto an Aktien
kapital-Einzahlungskonto).
2. Durch Belastung der Aktionäre auf Bankkonto (personelles
Konto an Aktienkapital-Einzahlungskonto).
3. Durch die Entschädigung an die Bankfirma A. in B. für
die eingebrachte Firma [nunmehrige Filiale B. der Bank]
(Filiale B. an Aktienkapital-Einzahlungskonto).
4. Durch die Übernahme des unverkauften Restes der Emission
durch das Syndikat (Garantiesyndikat an Aktienkapital-
Einzahlungskonto).
Es erscheinen nunmehr im Haben dieses Kontos alle Ein
zahlungen für den Bezug der neuen Aktien. Die für eingebrachte
Apports entfallenden Aktien sind ebenfalls ä K 530 - —*) ver-
>) Siehe Anmerkung S. 116.