Full text: 22. Jahrbuch der Hochschule für Welthandel (22)

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Saaierungskonto. Haben. 
2. An Aktienrückkaufs- 
konto K 5200- 
3. An Sanierungsun 
kostenkonto . ... n 8000'— 
4. An Gewinn- und Ver 
lustkonto „ 1,486.800’ 
1. Per Aktienzusammen 
legungskonto .... £'1,485.000'— 
3. An Rückstands-Aktien 
zusammenlegungskonto,, 15.000 — 
K 1,600.000 — 
K 1,500.000-— 
Aktienkapitalkonto. Haben. 
1. An Aktien-Zusammen- 
legungskonto . . . K 2,970.000'— 
2. An Konto der Aktio 
näre 15.000 — 
3. An Bilanzkonto . . . „ 1,500.000--- 
0. Bisheriges Aktien 
kapital K 3.000.000- 
2. Per Aktien-Zusamen- 
legungskonto . . . . „ 1,485.000' 
K 4,485.000-— 
K 4,485.000-— 
d) Andere Sanierungsformen. 
Die im vorangehenden erörterten Sanierungsformen sind in 
Österreich ausschließlich üblich. In Deutschland ermöglichen die 
Bestimmungen des H.-G.-B. noch andere Sanierungsmethoden, 
die jedoch auf eine Entrechtung derjenigen Aktionäre, die die 
ihnen durch sie auferlegten Geldleistungen ablehnen, hinauslaufen. 
Vor allem ist es die Gewährung von Vorrechten an Aktionäre 
gegen Leistung von Nachzahlungen, die bei Sanierungen sehr 
beliebt geworden ist. Die sanierungsbedürftige Gesellschaft zieht 
ohne Erhöhung des Aktienkapitals neue Mittel dadurch heran, 
daß sie Aktien, auf die eine festgesetzte Zuzahlung geleistet wird, 
in Vorzugsaktien umwandelt und mit Vorrechten auf die Dividende 
und im Liquidationsfalle ausstattet. Außerdem können an die die 
Aufzahlung leistenden Aktionäre Genußscheine ausgegeben werden, 
die keine Aktienrechte begründen, aber eine vorzugsweise Ver 
zinsung vor den Aktien zugebilligt erhalten. 
Bei Entstehung bevorrechteter Aktien muß ein „Prioritäts- 
Aktienkapitalkonto” gebildet werden. Die geleisteten Zuzahlungen
	        
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