Full text: 22. Jahrbuch der Hochschule für Welthandel (22)

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bekannt sind, da sie über ihre Einzahlung nur Interimsscheine, 
lautend auf ihren Namen erhalten dürfen, besondere Konten zu 
eröffnen und sie für den Betrag der ausstehenden Einzahlung zu 
belasten. Hiefür genügt in der Regel ein summarisches „Konto 
der Aktionäre 1, oder „Aktienkapital-Nachzahlungskonto”. Die er 
legten Sicherstellungen in undatierten Solawechseln und Schuld 
urkunden sind bilanzmäßig vorerst nicht auszuweisen, auch nicht 
auf Avalkonto. 
Schema einer Bilanz bei nicht voll eingezahltem Aktien 
kapital. 
Aktiva. Passiva. 
Forderungen an die Aktio 
näre für nicht einge 
zahltes Aktienkapital . . K 
Sonstige Aktiven „ 
(Verlust) „ 
Emittiertes Aktienkapital . K 
Sonstige Passiven . ... n 
Gewinn 
K 
K 
Im Hauptbuch sind folgende Konten zu führen: 
1. Aktienkapitalkonto (zu erkennen für den Betrag des im 
Statute festgesetzten Aktienkapitals zu Lasten des Aktien 
kapitalseinzahlungskontos) ; 
2. Aktienkapitalseinzahlungskonto (zu erkennen für die er 
folgten Einzahlungen zu Lasten Kassakontos, personeller 
Konten), zu belasten für Übertrag an Aktienkapitalkonto, 
schließlich zu erkennen für Übertrag auf Aktienkapit’al- 
nachzahlungskonto (Konto der Aktionäre); 
3. Konto der Aktionäre (Aktienkapitalnachzahlungskonto) 
zu belasten für den Betrag des noch nicht eingezahlten 
Aktienkapitals zugunsten Aktienkapitaleinzahlungskontos, 
das durch diesen Übertrag bilanziert wird. 
Das Konto der Aktionäre darf nur. den reinen Betrag der 
noch ausstehenden Aktienkapitalnachzahlung, das ist des noch nicht 
eingezahlten Nennwertes der Aktien, auf weisen. Wurde eine 
Emission nicht voll gezahlter Aktien zu einem den Nennwert 
übersteigenden Kurs vollzogen, so ist das Agio sofort bei der 
ersten Einzahlung zur Gänze einzuzahlen und wird dem Aktien 
emissionsagiokonto, eventuell auch dem Emissionsspesenkonto
	        
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