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gutgeschrieben. Zur Nachzahlung eines Agios kann der Aktionär
nicht verpflichtet werden.
Wird eine Nachzahlung auf nicht voll gezahlte Aktien ein-
gefordert, so wird ein ..Aktieneinzahlungskonto I. Nachzahlung”
10 net und für die Einzahlungen erkannt, für den Übertrag
derselben auf Konto der Aktionäre belastet. Dieses hat danf
folgendes Aussehen:
Soll.
2. An Aktienkapital
einzahlungskonto „
I. Nachzahlung . . . K 1,000.000 —
3. An Bilanzkonto . . . „ 1.000.000'-
1. Per Bilanzkonto (Über-
tra °) K 2,( 00.000 —
K 2,000.000-
K 2,000.000'—
Beschließt die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft
die Vollzahlung des Aktienkapitals aus eigenen Mitteln vor
nehmen und die hiezu erforderlichen Beträge dem über das ge
setzliche und statutarische Ausmaß hinaus dotierten Reservefonds
zu entnehmen, so ergibt sich folgende buchhalterische Durch-
u rung dieser Transaktion: Es wird ein Konto .Sonderfonds
für Einzahlungen auf Konto der Aktionäre” geschaffen und zu
Lasten desjenigen Reservefondskontos, das die Mittel zur Durch-
ührung der Kapitalvollzahlung abzugeben hat, für den Betrag
der Restzahlung erkannt. Nach Maßgabe der Einreihungen der
Interimsscheine zur Vollzahlung wird ein „ Aktieneinzahlmms-
konto Restzahlung” für den Betrag der Vollzahlung zu Lastrni
des Sonderfondskonto erkannt. Das „Aktieneinzahlungkonto Rest
zahlung” wird sodann mit „Konto der Aktionäre” bilanziert, das
sich, falls alle Aktieninterimsscheine eingereicht wurden, ebenfalls
ausgleicht und aus der Bilanz verschwindet. Diese zeigt dann
nur mehr eine auf das Aktienkapital bezughabende Post, das
Passivum Aktienkapital, das sonach als voll eingezahlt ausgewiesen ist.
Sollen die Aktionäre in der Weise aus der Nachzahlungs-
pflieht entlassen werden, daß das Aktienkapital auf den Betrag
der tatsächlich erfolgten Bareinzahlung herabgesetzt wird, so wird
das „Konto der Aktionäre” für den Übertrag des Saldos auf
Aktienkapitalkonto erkannt und dieses hiefür belastet. Die Bilanz