Full text: 22. Jahrbuch der Hochschule für Welthandel (22)

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gutgeschrieben. Zur Nachzahlung eines Agios kann der Aktionär 
nicht verpflichtet werden. 
Wird eine Nachzahlung auf nicht voll gezahlte Aktien ein- 
gefordert, so wird ein ..Aktieneinzahlungskonto I. Nachzahlung” 
10 net und für die Einzahlungen erkannt, für den Übertrag 
derselben auf Konto der Aktionäre belastet. Dieses hat danf 
folgendes Aussehen: 
Soll. 
2. An Aktienkapital 
einzahlungskonto „ 
I. Nachzahlung . . . K 1,000.000 — 
3. An Bilanzkonto . . . „ 1.000.000'- 
1. Per Bilanzkonto (Über- 
tra °) K 2,( 00.000 — 
K 2,000.000- 
K 2,000.000'— 
Beschließt die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft 
die Vollzahlung des Aktienkapitals aus eigenen Mitteln vor 
nehmen und die hiezu erforderlichen Beträge dem über das ge 
setzliche und statutarische Ausmaß hinaus dotierten Reservefonds 
zu entnehmen, so ergibt sich folgende buchhalterische Durch- 
u rung dieser Transaktion: Es wird ein Konto .Sonderfonds 
für Einzahlungen auf Konto der Aktionäre” geschaffen und zu 
Lasten desjenigen Reservefondskontos, das die Mittel zur Durch- 
ührung der Kapitalvollzahlung abzugeben hat, für den Betrag 
der Restzahlung erkannt. Nach Maßgabe der Einreihungen der 
Interimsscheine zur Vollzahlung wird ein „ Aktieneinzahlmms- 
konto Restzahlung” für den Betrag der Vollzahlung zu Lastrni 
des Sonderfondskonto erkannt. Das „Aktieneinzahlungkonto Rest 
zahlung” wird sodann mit „Konto der Aktionäre” bilanziert, das 
sich, falls alle Aktieninterimsscheine eingereicht wurden, ebenfalls 
ausgleicht und aus der Bilanz verschwindet. Diese zeigt dann 
nur mehr eine auf das Aktienkapital bezughabende Post, das 
Passivum Aktienkapital, das sonach als voll eingezahlt ausgewiesen ist. 
Sollen die Aktionäre in der Weise aus der Nachzahlungs- 
pflieht entlassen werden, daß das Aktienkapital auf den Betrag 
der tatsächlich erfolgten Bareinzahlung herabgesetzt wird, so wird 
das „Konto der Aktionäre” für den Übertrag des Saldos auf 
Aktienkapitalkonto erkannt und dieses hiefür belastet. Die Bilanz
	        
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