4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissen
schaftliche Studienrichtungen eingerichtet:
Volkswirtschaftliche Studienrichtung
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung
Handelswissenschaftliche Studienrichtung
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Studienpläne, Pflicht- und Wahlfächer
etc. finden Sie im Studienführer der Universitätsdirektion.
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER,
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt
einzuhalten. Ausnahmen werden nur in wichtigen Fällen (bei Vorliegen eines
Grundes nach § 6 Abs. 5 des AHStG) bewilligt.
Entsprechende Ansuchen sind - mit Begründung (ärztliche Bescheinigung etc.)
— ausnahmslos bei der Evidenzstelle einzubringen.
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für alle Teilnehmer an Universitäts
lehrgängen und Studierenden anderer Universitäten, die an der Wirtschafts
universität Wien nur einzelne Lehrveranstaltungen belegen.
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription
gleichzeitig.
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind
ca. 14 Tage nach Einreichung in der Studien- und Prüfungsabteilung persönlich
mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzuholen.
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenz
stelle (Schalterraum) ausgefüllt einzureichen:
Evidenzbogen F6 mit folgendem Inhalt:
Ansuchen um Aufnahme (F 1)
Stammdatenblatt (F1 d)
Inskriptionsblatt (F 4a)
Studienbuch 2. Blatt (F 2) nur für ordentliche Hörer
Hochschulstatistik (HSt 1) nur für ordentliche Hörer
Ausweis für Studierende (F3) mit zwei Lichtbildern und einer S 100.- Stempel
marke (nicht eingeklebt)
Gesundheitszeugnis (Gültigkeitsdauer vier Monate)
Mit dem Evidenzbogen sind gleichzeitig folgende persönliche Dokumente
einzureichen (Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift
vorzulegen):
Geburtsurkunde
Eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern gilt auch ein gültiger
Reisepaß)
Reifezeugnis (Nachweis der Hochschulreife)
Abgangs- oder Abschlußbescheinigung bei vorherigem Besuch einer anderen
Universität; weiters sind vorzulegen der Ausweis für Studierende in dem
die Exmatrikulation vermerkt sein muß, ebenso das Studienbuch mit dem
Vermerk „Änderung der Stammdaten“.
Weiters muß bei Einreichung der Dokumente der eingezahlte Hochschüler
schaftsbeitrag vorgewiesen werden.
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