Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 1983)

4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE 
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissen 
schaftliche Studienrichtungen eingerichtet: 
Volkswirtschaftliche Studienrichtung 
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung 
Handelswissenschaftliche Studienrichtung 
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung 
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Studienpläne, Pflicht- und Wahlfächer 
etc. finden Sie im Studienführer der Universitätsdirektion. 
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER, 
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER 
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt 
einzuhalten. Ausnahmen werden nur in wichtigen Fällen (bei Vorliegen eines 
Grundes nach § 6 Abs. 5 des AHStG) bewilligt. 
Entsprechende Ansuchen sind - mit Begründung (ärztliche Bescheinigung etc.) 
— ausnahmslos bei der Evidenzstelle einzubringen. 
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für alle Teilnehmer an Universitäts 
lehrgängen und Studierenden anderer Universitäten, die an der Wirtschafts 
universität Wien nur einzelne Lehrveranstaltungen belegen. 
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription 
gleichzeitig. 
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind 
ca. 14 Tage nach Einreichung in der Studien- und Prüfungsabteilung persönlich 
mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzuholen. 
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenz 
stelle (Schalterraum) ausgefüllt einzureichen: 
Evidenzbogen F6 mit folgendem Inhalt: 
Ansuchen um Aufnahme (F 1) 
Stammdatenblatt (F1 d) 
Inskriptionsblatt (F 4a) 
Studienbuch 2. Blatt (F 2) nur für ordentliche Hörer 
Hochschulstatistik (HSt 1) nur für ordentliche Hörer 
Ausweis für Studierende (F3) mit zwei Lichtbildern und einer S 100.- Stempel 
marke (nicht eingeklebt) 
Gesundheitszeugnis (Gültigkeitsdauer vier Monate) 
Mit dem Evidenzbogen sind gleichzeitig folgende persönliche Dokumente 
einzureichen (Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift 
vorzulegen): 
Geburtsurkunde 
Eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern gilt auch ein gültiger 
Reisepaß) 
Reifezeugnis (Nachweis der Hochschulreife) 
Abgangs- oder Abschlußbescheinigung bei vorherigem Besuch einer anderen 
Universität; weiters sind vorzulegen der Ausweis für Studierende in dem 
die Exmatrikulation vermerkt sein muß, ebenso das Studienbuch mit dem 
Vermerk „Änderung der Stammdaten“. 
Weiters muß bei Einreichung der Dokumente der eingezahlte Hochschüler 
schaftsbeitrag vorgewiesen werden. 
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