Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1985/86)

4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE 
An der Wirlschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissen 
schaftliche Studienrichtungen eingerichtet: 
Volkswirtschaftliche Studienrichtung 
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung 
Handelswissenschaftliche Studienrichtung 
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung 
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Studienpläne, Pflicht- und Wahlfächer etc. 
finden Sie im Studienführer der Universitätsdirektion. 
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER, 
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER 
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten. 
Ausnahmen werden nur in wichtigen Fällen (bei Vorliegen eines Grundes nach § 6 
Abs. 5 des AHStG) bewilligt. 
Entsprechende Ansuchen sind - mit Begründung (ärztliche Bescheinigung etc.) - 
ausnahmslos bei der Evidenzstelle einzubringen. 
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für alle Teilnehmer an Universitätslehrgängen 
und Studierenden anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien nur 
einzelne Lehrveranstaltungen belegen. 
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleich 
zeitig. 
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind ca. 14 Tage 
nach Einreichung in der Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen 
Lichtbildausweis abzuholen. 
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle 
(Schalterraum) ausgefüllt einzureichen: 
Evidenzbogen F 6 mit folgendem Inhalt: 
Ansuchen um Aufnahme (F 1) 
Stammdatenblatt (F 1 d) 
Inskriptionsblatt (F 4a) 
Studienbuch 2. Blatt (F 2) nur für ordentliche Hörer 
Hochschulstatistik (HSt1) nur für ordentliche Hörer 
Ausweis für Studierende (F 3) mit zwei Lichtbildern und einer S-120-Stempelmarke 
(nicht eingeklebt) 
Gesundheitszeugnis (Gültigkeitsdauer vier Monate) 
Mit dem Evidenzbogen sind gleichzeitig folgende persönliche Dokumente einzureichen 
(Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen): 
Geburtsurkunde 
Eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern gilt auch ein gültiger Reisepaß) 
Reifezeugnis (Nachweis der Hochschulreife) 
Abgangs- oder Abschlußbescheinigung bei vorherigem Besuch einer anderen Uni 
versität; weiters sind vorzulegen der Ausweis für Studierende, in dem die 
Exmatrikulation vermerkt sein muß, ebenso das Studienbuch mit dem Vermerk 
„Änderung der Stammdaten“. 
Weiters muß bei Einreichung der Dokumente der eingezahlte Hochschülerschafts 
beitrag vorgewiesen werden. 
8
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.