4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftli
che Studienrichtungen eingerichtet:
Volkswirtschaftliche Studienrichtung
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung
Handelswissenschaftliche Studienrichtung
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Studienpläne, Pflicht- und Wahlfächer etc.
finden Sie im Studienführer der Universitätsdirektion.
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER,
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten.
Ausnahmen werden nur in wichtigen Fällen (bei Vorliegen eines Grundes nach S 6
Abs. 5 des AHStG) bewilligt.
Entsprechende Ansuchen sind - mit Begründung (ärztliche Bescheinigung etc.) -
ausnahmslos bei der Evidenzstelle einzubringen.
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien nur einzelne
Lehrveranstaltungen belegen.
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleich
zeitig.
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in der
Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzu
holen.
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle
(Schalterraum) ausgefüllt einzureichen:
Evidenzbogen F 6 (grüne Mappe) mit folgendem Inhalt:
Ansuchen um Aufnahme (F 1)
Stammdatenblatt (F 1d)
Inskriptionsblatt (F 4a)
Studienbuch 2. Blatt (F 2) nur für ordentliche Hörer
Hochschulstatistik (HSt1) nur für ordentliche Hörer
Zwei Lichtbilder und eine S-120-Stempelmarke
Gesundheitszeugnis (Gültigkeitsdauer vier Monate)
Mit dem Evidenzbogen sind gleichzeitig folgende persönliche Dokumente im Original
oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen:
Geburtsurkunde
Eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern gilt auch ein gültiger Reisepaß)
Reifezeugnis (Nachweis der Hochschulreife)
Abgangs- oder Abschlußbescheinigung bei vorherigem Besuch einer anderen Uni
versität; weiters sind vorzulegen der Ausweis für Studierende, in dem die
Exmatrikulation vermerkt sein muß, ebenso das Studienbuch mit dem Vermerk
„Änderung der Stammdaten“.
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