Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1986/87)

4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE 
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftli 
che Studienrichtungen eingerichtet: 
Volkswirtschaftliche Studienrichtung 
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung 
Handelswissenschaftliche Studienrichtung 
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung 
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Studienpläne, Pflicht- und Wahlfächer etc. 
finden Sie im Studienführer der Universitätsdirektion. 
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER, 
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER 
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten. 
Ausnahmen werden nur in wichtigen Fällen (bei Vorliegen eines Grundes nach § 6 
Abs. 5 des AHStG) bewilligt. 
Entsprechende Ansuchen sind - mit Begründung (ärztliche Bescheinigung etc.) - 
ausnahmslos bei der Evidenzstelle einzubringen. 
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und 
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium 
betreiben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. 
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleich 
zeitig. 
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in der 
Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzu 
holen. 
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle 
(Schalterraum) ausgefüllt einzureichen: 
Ansuchen um Aufnahme (F 1) 
Stammdatenblatt (F Id) 
Inskriptionsblatt (F 4a) 
Studienbuch 2. Blatt (F 2) nur für ordentliche Hörer 
Hochschulstatistik (HSt1) nur für ordentliche Hörer 
Zwei Lichtbilder und eine S-120-Stempe!marke 
Gesundheitszeugnis (Gültigkeitsdauer vier Monate) 
Mit dem Evidenzbogen sind gleichzeitig folgende persönliche Dokumente im Original 
oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen: 
Geburtsurkunde 
Eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern gilt auch ein gültiger Reisepaß) 
Reifezeugnis (Nachweis der Hochschulreife) 
Abgangs- oder Abschlußbescheinigung bei vorherigem Besuch einer anderen Universi 
tät; weiters sind vorzulegen der Ausweis für Studierende, in dem die Exmatri 
kulation vermerkt sein muß, ebenso das Studienbuch mit dem Vermerk „Ände 
rung der Stammdaten“. 
28
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.