4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftli
che Studienrichtungen eingerichtet:
Volkswirtschaftliche Studienrichtung
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung
Handelswissenschaftliche Studienrichtung
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. finden Sie in den
Studienplänen der Universitätsdirektion.
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER,
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten.
Ausnahmen werden nur in wichtigen Fällen (bei Vorliegen eines Grundes nach § 6
Abs. 5 des AHStG) bewilligt.
Entsprechende Ansuchen sind - mit Begründung (ärztliche Bescheinigung etc.) -
ausnahmslos bei der Evidenzstelle einzubringen.
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium
betreiben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen.
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleich
zeitig.
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in der
Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzu
holen.
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle
(Schalterraum) ausgefüllt einzureichen:
1. Geburtsurkunde (bei Änderung des Geburtsnamens durch Heirat, Scheidung oder
Adoption, die entsprechenden Dokumente vorlegen)
2. Meldezettel
3. Eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern gilt auch ein gültiger Rei
sepaß)
4. Nachweis der Hochschulreife (bei Ausländern auch Studienberechtigung erforder
lich)
5. Ärztliches Zeugnis gemäß § 6 Abs. 3 lit. c. Allgem. Hochschul-Studiengesetz (nicht
älter als vier Monate)
6. Abgangs- oder Abschlußbescheinigung bei Übertritt von einer anderen Hochschule
(bzw. Universität)
7. Stammdatenblatt
8. Inskriptionsblatt
9. Statistikformular (HSt 1) nur für ordentliche Hörer
10. Studienbuch 2. Blatt (F 2) nur für ordentliche Hörer
11. Zwei Lichtbilder und eine S 120,- Stempelmarke
Können Abgangs- oder Abschlußbescheinigung zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch
nicht vorgelegt werden, so sind der Ausweis für Studierende, in dem die Exmatrikulation
vermerkt sein muß, sowie das Studienbuch mit den Vermerk „Änderung der Stammda
ten“ vorzulegen.
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