Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 1987)

4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE 
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftli 
che Studienrichtungen eingerichtet: 
Volkswirtschaftliche Studienrichtung 
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung 
Handelswissenschaftliche Studienrichtung 
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung 
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. finden Sie in den 
Studienplänen der Universitätsdirektion. 
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER, 
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER 
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten. 
Ausnahmen werden nur in wichtigen Fällen (bei Vorliegen eines Grundes nach § 6 
Abs. 5 des AHStG) bewilligt. 
Entsprechende Ansuchen sind - mit Begründung (ärztliche Bescheinigung etc.) - 
ausnahmslos bei der Evidenzstelle einzubringen. 
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und 
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium 
betreiben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. 
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleich 
zeitig. 
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in der 
Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzu 
holen. 
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle 
(Schalterraum) ausgefüllt einzureichen: 
1. Geburtsurkunde (bei Änderung des Geburtsnamens durch Heirat, Scheidung oder 
Adoption, die entsprechenden Dokumente vorlegen) 
2. Meldezettel 
3. Eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern gilt auch ein gültiger Rei 
sepaß) 
4. Nachweis der Hochschulreife (bei Ausländern auch Studienberechtigung erforder 
lich) 
5. Ärztliches Zeugnis gemäß § 6 Abs. 3 lit. c. Allgem. Hochschul-Studiengesetz (nicht 
älter als vier Monate) 
6. Abgangs- oder Abschlußbescheinigung bei Übertritt von einer anderen Hochschule 
(bzw. Universität) 
7. Stammdatenblatt 
8. Inskriptionsblatt 
9. Statistikformular (HSt 1) nur für ordentliche Hörer 
10. Studienbuch 2. Blatt (F 2) nur für ordentliche Hörer 
11. Zwei Lichtbilder und eine S 120,- Stempelmarke 
Können Abgangs- oder Abschlußbescheinigung zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch 
nicht vorgelegt werden, so sind der Ausweis für Studierende, in dem die Exmatrikulation 
vermerkt sein muß, sowie das Studienbuch mit den Vermerk „Änderung der Stammda 
ten“ vorzulegen. 
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