Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 1988)

4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE 
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen 
Studienrichtungen eingerichtet: 
Volkswirtschaftliche Studienrichtung 
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung 
Studienzweig Öffentliche Wirtschaft und Verwaltung 
Handelswissenschaftliche Studienrichtung 
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung 
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. finden Sie in den 
Studienplänen der Universitätsdirektion. 
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER, 
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER 
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten. Aus 
nahmen werden nur in wichtigen Fällen (bei Vorliegen eines Grundes nach § 6 Abs. 5 
AHStG) bewilligt. 
Entsprechende Ansuchen sind - mit Begründung (ärztliche Bescheinigung etc.) - ausnahms 
los bei der Evidenzstelle einzubringen. 
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und 
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium betrei 
ben oder einzelnen Lehrveranstaltungen belegen. 
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleichzeitig. 
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in der Studien- 
und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzuholen. 
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle (Schalter 
raum) ausgefüllt einzureichen: 
1. Geburtsurkunde (bei Änderung des Geburtsnamens durch Heirat. Scheidung oder 
Adoption, die entsprechenden Dokumente vorlegen) 
2. Meldezettel 
3. Eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern gilt auch ein gültiger Reisepaß) 
4. Nachweis der Hochschulreife (bei Ausländern auch Studienberechtigung erforderlich) 
5. Ärztliches Zeugnis gemäß $ 6 Abs. 3 lit. c Aligem. Hochschul-Studiengesetz (nicht älter 
als vier Monate) 
6. Abgangs- oder Abschlußbescheinigung bei Übertritt von einer anderen Hochschule (bzw. 
Universität) 
7. Stammdatenblatt 
8. Inskriptionsblatt 
9. Statistikformular (HSt 1) nur für ordentliche Hörer 
10. Studienbuch 2. Blatt (F 2) nur für ordentliche Hörer 
11. Zwei Lichtbilder und eine S 120,- Stempelmarke 
Können Abgangs- oder Abschlußbescheinigung zum Zeitpunkt der Immatrikulation nicht 
vorgelegt werden, so sind der Ausweis für Studierende, in dem die Exmatrikulation vermerkt 
sein muß, sowie das Studienbuch mit dem Vermerk "Änderung der Stammdaten" vorzule 
gen.
	        
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