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Referat für Hochschulpolitik und Didaktik (Klappe 871):
Die Aufgaben dieses Referats sind die Analyse des Lehr- und Prüfungsbetriebes an
der WU (Grunde für die hohen Durchfallsquoten, Lehrveranstaltungskritik und alternati
ve Lehr- und Lernmethoden), Stellungnahme zu studentenspezifischen Gesetzesent
würfen und Verordnungen und die Ausarbeitung von Konzepten zur studentischen
Mitbeteiligung im Lehr- und Forschungsbetrieb (Tutorien).
Sachbearbeiter für Frauenfragen (Klappe 871):
Sie organisiert Veranstaltungen zur Frauenproblematik (z.B. Frauensprache, Arbeitsbe
wertung, Frau und Wissenschaft, Sexismus in der Werbung, Rhetorikseminare) und
übernimmt die Beratung von Studentinnen und betreut die Bibliothek der Frauengrup-
Studienrichtungsvertretungen (Klappe 868):
Die Studienrichtungsvertreter beraten Dich bei allen studienspezifischen Problemen.
Sie geben Dir Tips bei der Auswahl Deiner Lehrveranstaltungen und Prüfer sowie bei
der Zusammenstellung Deines Studienplanes. Zu Deiner Unterstützung bei Inskription
bzw. Immatrikulation geben sie jedes Semester den "Studienfahrplan" und das "Kom
mentierte Vorlesungsverzeichnis" heraus. Weiters arbeiten sie in den Studienkommis
sionen mit, die unter anderem über Richtlinien zur Vergabe der Familienbeihilfe sowie
über Lehrveranstaltungsanrechnungen und Studienplanänderungen entscheiden.
Studienrichtungsvertreter
Betriebswirtschaft:
Brigitte Reichenpfader (JES)
Martin Hofer (JES)
Andrea Seiler (VSSTÖ)
Stefan Huemer (VSSTÖ)
David Ellensohn (Basisgruppe)
Volkswirtschaft:
Markus Marterbauer (VSSTÖ)
Michael Marschoun (VSSTÖ)
Gerhard Hovorka (KSV)
Erich Hörl (Basisgruppe)
Ludwig Fasching (Basisgruppe)
ÖH-Unfallversicherung
Handelswissenschaft:
Klaus Hofer (JES)
Cornelia Ulmer (Basisgruppe)
Christoph Sykora (Basisgruppe)
Manfred Kojan (Basisgruppe)
Eleonore Hübl (unabh.)
Wirtschaftspädagogik:
Helene Mayerhofer (unabh.)
Franz Ramskogler (VSSTÖ)
Ilse Schlamp (unabh.)
Theresia Luise Reinsperger (Basisgruppe)
Friedrich Spandl (VSSTÖ)
S 5,- (wird zusammen mit dem ÖH-Beitrag eingehoben) - WOFÜR ? Die derzeit
abgeschlossene Unfallversicherung gilt für alle Vorgänge auf dem Universitätsgelände,
auch dann, wenn man grob fahrlässig gehandelt hat oder eine Lehrveranstaltung nicht
in dem Semester inskribiert hat, in dem man sie besucht, ebenso für Unfälle auf dem
Weg von und zur Hochschule, Unfälle in Studentenheimen sowie für Unfälle auf
Reisen, die von der Ökiäta bzw. der Universität organisiert wurden.
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