Kurzbeschreibung:
ad a) Der Stoff aus Bürgerlichem Recht wird an Hand von praxisnahen Beispie-
len erarbeitet. K
ad b) Der Stoff aus Bürgerlichem Recht wird an Hand von praxisnahen Beispie-
len erarbeitet; insbesondere für Diplomprüfungskandidaten, gilt jedoch
nicht als Spezial-Proseminar.
ad c) Rechtsfragen der Vertragsgestaltung werden an Hand praktischer Beispie
le erörtert. Erforderlich für Kandidaten zur Diplomprüfung aus den Grund-
zugen des Privatrechts (Spezial-Proseminar):.NEUE STUDIENORDNUNG.
Im ersten Semester möglich?
Für die neue Studienordnung im 1. Semester nicht möglich.
Beginn:
ad a) und b): In der 3. Semesterwoche (= vom 6.3, - 11.3.1989).
ad c): In der 2. Semesterwoche ( = 27.2. - 4.3.1989)
Anmeldung:
WIE?
Durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars.
WO?
Im Institut für Bürgerliches Recht, Handels- und Wertpapierrecht (2. Stock, Kern
C)
WANN?
Hörer mit den Anfangsbuchstaben
A-D am 20.2.1989 von 8.00 bis 9.00 Uhr, Studentenausweis mitbrinqen 1
E-G am 21.2.1989 von 8.00 bis 9.00 Uhr,
H-J am 22.2.1989 von 8.00 bis 9.00 Uhr,
K am 23.2.1989 von 8.00 bis 9.00 Uhr,
L-N am 24.2.1989 von 8.00 bis 9.00 Uhr.
TEILNEHMERBESCHRÄNKUNG?
Ja, 70 Teilnehmer je Proseminar.
Erwerb des Zeugnisses:
ANWESENHEITSPFLICHT?
Ja, eine Abwesenheit ohne Grund möglich, 2. Abwesenheit nur aus wichtigem
Grund, bei 3. Abwesenheit von der Teilnahme ausgeschlossen.
PRÜFUNGEN?
Vier mündliche Leistungen sowie zwei schriftliche Arbeiten im April 1989 und im
Juni 1989.
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