ÖSTERREICHISCHE HOCHSCHÜLERSCHAFT (ÖH)
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Die Interessenvertretung aller Studenten
Was ist die ÖH?
Mil der Immatrikulation an einer österreichischen Universität oder Kunsthochschule wird
jeder Studierende Mitglied der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH).
Im internationalen Vergleich hat die ÖH eine rechtliche fast einzigartige abgesicherte
Position. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist ihre Stellung etwa mit der einer
Kammer zu vergleichen (Handelskammer, Arbeiterkammer usw.).
Die Voraussetzung für eine wirkungsvolle Interessenvertretung ist gegeben; wie gut die
ÖH studentische Interessen vertreten kann, hängt nicht zuletzt von dem Engagement
und der Beteiligung jedes einzelnen Studierenden ab.
Was macht die ÖH?
Nach § 2 des Hochschülerschaftsgesetzes obliegen der ÖH die Interessensvertretung
sowie ideelle und materielle Förderung ihrer Mitglieder. Dazu gehören:
- die Erstellung von Gutachten und Vorschlägen an das Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung und an andere staatliche Behörden über Angele
genheiten, die die Studierenden und das Hochschulwesen betreffen,
- die öffentliche Vertretung der Interessen der Studierenden gegenüber anderen
Körperschaften und Organisationen,
- die Mitarbeit in den akademischen Behörden,
- die fachliche Förderung ihrer Mitglieder durch Studienberatung, Studienmaterial
usw.,
- die Veranstaltung kultureller und sportlicher Aktivitäten,
- gesundheitliche Betreuung,
- Vertretung sozialer Interessen der Studierenden, wie die Vermittlung von Woh
nungen (Studentisches Wohnungsservice), Führung von Studentenheimen,
Mensen usw.
Wahlen
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen österreichischen Hörer; aktiv
wahlberechtigt sind auch ordentliche Hörer fremder Staatsangehörigkeit und Staatenlo
se. Die nächsten ÖH-Wahlen finden vom 9. bis 11. Mai 1989 statt.
Der Zentralausschuß und der Hauptausschuß werden nach Listenwahlrecht gewählt;
die Studienrichtungsvertretungen nach Persönlichkeitswahlrecht.
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