Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 1989)

ÖSTERREICHISCHE HOCHSCHÜLERSCHAFT (ÖH) 
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS 
Die Interessenvertretung aller Studenten 
Was ist die ÖH? 
Mil der Immatrikulation an einer österreichischen Universität oder Kunsthochschule wird 
jeder Studierende Mitglied der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). 
Im internationalen Vergleich hat die ÖH eine rechtliche fast einzigartige abgesicherte 
Position. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist ihre Stellung etwa mit der einer 
Kammer zu vergleichen (Handelskammer, Arbeiterkammer usw.). 
Die Voraussetzung für eine wirkungsvolle Interessenvertretung ist gegeben; wie gut die 
ÖH studentische Interessen vertreten kann, hängt nicht zuletzt von dem Engagement 
und der Beteiligung jedes einzelnen Studierenden ab. 
Was macht die ÖH? 
Nach § 2 des Hochschülerschaftsgesetzes obliegen der ÖH die Interessensvertretung 
sowie ideelle und materielle Förderung ihrer Mitglieder. Dazu gehören: 
- die Erstellung von Gutachten und Vorschlägen an das Bundesministerium für 
Wissenschaft und Forschung und an andere staatliche Behörden über Angele 
genheiten, die die Studierenden und das Hochschulwesen betreffen, 
- die öffentliche Vertretung der Interessen der Studierenden gegenüber anderen 
Körperschaften und Organisationen, 
- die Mitarbeit in den akademischen Behörden, 
- die fachliche Förderung ihrer Mitglieder durch Studienberatung, Studienmaterial 
usw., 
- die Veranstaltung kultureller und sportlicher Aktivitäten, 
- gesundheitliche Betreuung, 
- Vertretung sozialer Interessen der Studierenden, wie die Vermittlung von Woh 
nungen (Studentisches Wohnungsservice), Führung von Studentenheimen, 
Mensen usw. 
Wahlen 
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen österreichischen Hörer; aktiv 
wahlberechtigt sind auch ordentliche Hörer fremder Staatsangehörigkeit und Staatenlo 
se. Die nächsten ÖH-Wahlen finden vom 9. bis 11. Mai 1989 statt. 
Der Zentralausschuß und der Hauptausschuß werden nach Listenwahlrecht gewählt; 
die Studienrichtungsvertretungen nach Persönlichkeitswahlrecht. 
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