Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1989/90)

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- Arbeiten im Ausland 
- Bildungsreisen 
- Betreuung der Austauschstudenten 
- sonstige Projekte 
Mitarbeiter sind immer willkommen! 
Rechtsberatung: (Klappe 869): 
Rechtliche Hilfestellung für Mietrechtsfragen, Unterhaltszahlungen und ähnliches. 
Referat für Hochschulpolitik und Didaktik: Arnold Glück (AG), (Klappe 871) 
Die Aufgaben dieses Referats sind die Analyse des Lehr- und Prüfungsbetriebes an 
der WU (Gründe für die hohen Durchfallsquoten, Lehrveranstaltungskritik und alternative 
Lehr- und Lernmethoden), Stellungnahme zu studentenspezifischen Gesetzesentwürfen 
und Verordnungen und die Ausarbeitung von Konzepten zur studentischen 
Mitbeteiligung im Lehr- und Forschungsbetrieb (Tutorien). 
Studienrichtungsvertretungen (Klappe 868): 
Die Studienrichtungsvertreter beraten Dich bei allen studienspezifischen Problemen. Sie 
geben Dir Tips bei der Auswahl Deiner Lehrveranstaltungen und Prüfer sowie bei der 
Zusammenstellung Deines Studienplanes. Weiters arbeiten sie in den 
Studienkommissionen mit, die unter anderem über Richtlinien zur Vergabe der 
Familienbeihilfe sowie über Lehrveranstaltungsanrechnungen und 
Studienplanänderungen entscheiden. 
Studienrichtungsvertreter 
Betriebswirtschaft: 
Roland Ziegler (AG). Vorsitzender 
Werner Trinko (VSSTÖ) 
David Ellensohn (BG) 
Maria Kahlbacher (AG) 
Gerlinde Peischl (AG) 
Volkswirtschaft: 
Ludwig Fasching (BG) 
Ruth Freitag (BG) 
Josef Zuckerstätter (VSSTÖ) 
Gerhard Hovorka (KSV) 
Mathias Grandosek (VSSTÖ) 
Handelswissenschaft: 
Claudia Leeb (AG) 
Veit Dengler (AG) 
Thomas Scharf (AG) 
Christoph Märzendorier (AG), Vorsitzender 
Monika Ljubicic (AG) 
Wirtschaftspädagogik: 
Theresia L. Reinsperger (AG), Vorsitzende 
Anita Ertl (AG) 
Karin Köstinger (BG) 
Rupert Gassner (VSSTÖ) 
Siegfried Bauer (VSSTÖ) 
ÖH-Unfallverslcherung 
S 5,- (wird zusammen mit dem ÖH-Beitrag eingehoben) - WOFÜR ? Die derzeit 
abgeschlossene Unfallversicherung gilt für alle Vorgänge auf dem Universitätsgelände, 
auch dann, wenn man grob fahrlässig gehandelt hat oder eine Lehrveranstaltung nicht 
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