Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1990/91)

4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE 
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftli 
chen Studienrichtungen eingerichtet: 
Volkswirtschaftliche Studienrichtung 
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung 
Studienzweig Öffentliche Wirtschaft und Verwaltung 
Handelswissenschaftliche Studienrichtung 
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung 
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. finden Sie in den 
Studienplänen der Universitätsdirektion. 
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER, 
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER 
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten. 
Bitte beachten Sie die Änderung gegenüber der bisherigen Regelung. Eine Bewilligung 
der Immatrikulation, der Inskription und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen 
Zeitpunkt hinaus ist wegen geänderter Rechtslage nicht mehr möglich; auch dann 
nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen. 
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen 
und Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein 
Studium betreiben oder einzelnen Lehrveranstaltungen belegen. 
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleichzei 
tig. 
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstserhestrige sind in der 
Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzu 
holen. 
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle 
(Schalterraum) ausgefüllt einzureichen: 
1. Antrag auf Aufnahme und Studienzulassung 
2. Ausgefüllter Evidenzbogen 
3. Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit 
einem amtlichen Lichtbildausweis 
4. Nachweis der Hochschulreife durch ein Reifeprüfungs-, Berufsreifeprüfungs- oder 
Studienberechtigungsprüfungszeugnis oder ein analoges ausländisches Dokument 
5. Allenfalls zusätzlicher Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten oder 
künstlerischer Begabung (§ 7 Abs. 6 und 7 AHStG) 
6. Ärztliches Zeugnis; es entfällt bei unmittelbarem Übertritt von einer anderen 
Universität oder einer Hochschule künstlerischer Richtung 
7. Abschluß- oder Abgangsbescheinigung beim Übertritt von einer anderen Universität 
oder von einer Hochschule künstlerischer Richtung 
8. Inskriptionsblatt 
9. Statistikformular (HSt 1) nur für ordentliche Hörer 
10. Zwei Lichtbilder und eine S 120,- Stempelmarke
	        
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