4. ALLGEMEINE STUDIENHINWEISE
An der Wirtschaftsuniversität Wien sind folgende sozial- und wirtschaftswissenschaftli
chen Studienrichtungen eingerichtet:
Volkswirtschaftliche Studienrichtung
Betriebswirtschaftliche Studienrichtung
Studienzweig Öffentliche Wirtschaft und Verwaltung
Handelswissenschaftliche Studienrichtung
Wirtschaftspädagogische Studienrichtung
Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. finden Sie in den
Studienplänen der Universitätsdirektion.
5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER,
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten.
Bitte beachten Sie die Änderung gegenüber der bisherigen Regelung. Eine Bewilligung
der Immatrikulation, der Inskription und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen
Zeitpunkt hinaus ist wegen geänderter Rechtslage nicht mehr möglich; auch dann
nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen
und Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein
Studium betreiben oder einzelnen Lehrveranstaltungen belegen.
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleichzei
tig.
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstserhestrige sind in der
Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzu
holen.
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle
(Schalterraum) ausgefüllt einzureichen:
1. Antrag auf Aufnahme und Studienzulassung
2. Ausgefüllter Evidenzbogen
3. Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit
einem amtlichen Lichtbildausweis
4. Nachweis der Hochschulreife durch ein Reifeprüfungs-, Berufsreifeprüfungs- oder
Studienberechtigungsprüfungszeugnis oder ein analoges ausländisches Dokument
5. Allenfalls zusätzlicher Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten oder
künstlerischer Begabung (§ 7 Abs. 6 und 7 AHStG)
6. Ärztliches Zeugnis; es entfällt bei unmittelbarem Übertritt von einer anderen
Universität oder einer Hochschule künstlerischer Richtung
7. Abschluß- oder Abgangsbescheinigung beim Übertritt von einer anderen Universität
oder von einer Hochschule künstlerischer Richtung
8. Inskriptionsblatt
9. Statistikformular (HSt 1) nur für ordentliche Hörer
10. Zwei Lichtbilder und eine S 120,- Stempelmarke