&
i der
und
her-
itüngi
14-
lurch
•mit!-
/eck!
ialen;
:h in
iche-
lurch;
alige
renal
csam
leim-
imert
liehe
lesu-
von
erei-
- Arbeiten im Agsland
- Bildungsreisen
- Betreuung der Austauschstudenten
- sonstige Projekte
Mitarbeiter sind immer willkommen!
Rechtsberatung: (Klappe 869): Adi Leitner
Rechtliche Hilfestellung für Mietrechtsfragen, Unterhaltszahlungen und ähnliches.
Referat für Hochschulpolitik und Didaktik: Alexander Stadelmann, (Klappe 871)
Die Aufgaben dieses Referats sind die Analyse des Lehr- und Prüfungsbetriebes an
der WU (Gründe für die hohen Durchfallsquoten, Lehrveranstaltungskritik und alternative
Lehr- und Lernmethoden), Stellungnahme zu studentenspezifischen Gesetzesentwürfen
und Verordnungen und die Ausarbeitung von Konzepten zur studentischen
Mitbeteiligung im Lehr- und Forschungsbetrieb (Tutorien).
Studienrichtungsvertretungen (Klappe 864):
Die Studienrichtungsvertreter beraten Dich bei allen studienspezifischen Problemen. Sie
geben Dir Tips bei der Auswahl Deiner Lehrveranstaltungen und Prüfer sowie bei der
Zusammenstellung Deines Studienplanes. Weiters arbeiten sie in den
Studienkommissionen mit, die unter anderem über Richtlinien zur Vergabe der
Familienbeihilfe sowie über Lehrveranstaltungsanrechnungen und
Studienplanänderungen entscheiden.
Studienrichtungsvertreter
Betriebswirtschaft.
Roland Ziegler (AG), Vorsitzender
Werner Trinko (BG)
David Ellensohn (BG)
Maria Kahlbacher (AG)
Gerlinde Peischl (AG)
Volkswirtschaft:
Ludwig Fasching (BG)
Ruth Freitag (BG)
Josef Zuckerstätter (VSSTÖ)
Veronika Arndorfer (KSV), Vorsitzende
Mathias Grandosek (VSSTÖ)
Handelswissenschaft:
Claudia Leeb (AG)
Veit Dengler (AG)
Thomas Scharf (AG)
Christoph Märzendorfer (AG). Vorsitzender
Monika Ljubicic (AG)
Wirtschaftspädagogik:
Theresia L. Reinsperger (BG), Vorsitzende
Anita Ertl (AG)
Karin Köstinger (BG)
Rupert Gassner (fraktionslos)
Siegfried Bauer (VSSTÖ)
ÖH-Unfaliversicherung
S 5,- (wird zusammen mit dem ÖH-Beitrag eingehoben) - WOFÜR ? Die derzeit
abgeschlossene Unfallversicherung gilt für alle Vorgänge auf dem Universitätsgelände,
auch dann, wenn man grob fahrlässig gehandelt hat oder eine Lehrveranstaltung nicht
in dem Semester inskribiert hat, in dem man sie besucht, ebenso für Unfälle auf dem
47