Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc, finden Sie in den
Studienplänen der Universitätsdirektion (Drucksortenschalter).
— 5. IMMATRIKULATION ALS ORDENTLICHER HÖRER,
AUFNAHME ALS GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER
Die Frist für Immatrikulation bzw. Aufnahme und Inskription ist unbedingt einzuhalten.
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Bitte beachten Sie die Änderung gegenüber der bisherigen Regelung. Eine Bewilligung
der Immatrikulation, der Inskription und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen
Zeitpunkt hinaus ist wegen geänderter Rechtslage nicht mehr möglich; auch dann
nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Die obgenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen
und Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein
Studium betreiben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen.
An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt die Immatrikulation und Inskription gleichzei
tig.
Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in der
- 19 Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzu
holen.
Bei Immatrikulation bzw. Aufnahme sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle
(Schalterraum) ausgefüllt einzureichen:
1. Antrag auf Aufnahme und Studienzulassung
2. Ausgefüllter Evidenzbogen
3. Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit
einem amtlichen Lichtbildausweis
4. Nachweis der Hochschulreife durch ein Reifeprüfungs-, Berufsreifeprüfungs- oder
Studienberechtigungsprüfungszeugnis oder ein analoges ausländisches Dokument
5. Ärztliches Zeugnis; es entfällt bei unmittelbarem Übertritt von einer anderen
Universität oder einer Hochschule künstlerischer Richtung
6. Abschluß- oder Abgangsbescheinigung beim Übertritt von einer anderen Universität
nn df °d er von einer Hochschule künstlerischer Richtung
7. Inskriptionsblatt
8. Statistikformular (HSt 1) nur für ordentliche Hörer
Zitrins 9- Zwei Lichtbilder und eine S 120 - Stempelmarke
irstat 10 - Nachweis des eingezahlten ÖH-Beitrages
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J 6. INSKRIPTION ALS ORDENTLICHER HÖRER,
GASTHÖRER ODER AUSSERORDENTLICHER HÖRER
(1) Die Einschreibung des Studierenden zum Beginn oder zur Fortsetzung der Studien
icha; (Inskription) ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Universität festgesetzten
Frist durchzuführen.
(2) Für die Inskription ist das Inskriptionsblatt (Formular 3) zu verwenden. Bei persönlicher
Einreichung ist überdies das Studienbuch vorzulegen.
(3) Bei der Inskription ist die Einzahlung des Hochschülerschaftsbeitrages nachzuweisen.
Ausländer oder Staatenlose haben überdies die Einzahlung des Studienbeitrages oder
dessen Erlaß, Teilnehmer an Hochschulkursen oder Hochschullehrgängen die Einzah
lung des Unterrichtsgeldes nachzuweisen.
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