Ausländer (Staatenlose), die im Rahmen von zwischenstaatlichen Abkommen ein Stipendi- W
um an einer Hochschule erhalten; ril
Ausländer (Staatenlose), die aus Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschatt ein st
Stipendium für das Studium an einer Universität erhalten, das nicht gerinqer als die nach lit f
gewährten Stipendien ist. ' Di
Ausländer (Staatenlose), die Inhaber von Reifezeugnissen einer mit österreichischen Mit- ct
teln im Ausland geförderten Schule sind; ,
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Ausländer (Staatenlose), die Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer höherer Schu- di
len sind und in den letzten vier Schuljahren vor der Reifeprüfung ohne Unterbrechung eine er
österreichische höhere Schule besucht haben;
Ausländer, bei denen mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft be- ®
sitzt oder zum Zeitpunkt der Geburt des Studienbewerbers besessen hat;
Südtiroler; Flüchtlinge; S€
Ausländer (Staatenlosen), denen der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung übe; M-
deren Antrag oder auf Antrag einer österreichischen Körperschaft öffentlichen Rechts be- T«
stätigt, daß ein besonders berücksichtigungswürdiges Interesse der Republik Österreich
oder ein humanitäres Interesse an ihrer Zulassung zum Studium in Österreich vorlieat' ^
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Von der Bewerbunsgsfrist 1. Februar 1991 sind auch jene Ausländer ausgenommen, die ar
ausländischen Hochschulen wenigstens den ersten Studienabschnitt ihres Studiums erfolg-
reich absolviert haben und nur für die Dauer von zwei Semestern aufgenommen werdet Vc
wollen.
ZWISCHENSTAATLICHE VEREINBARUNGEN WERDEN DURCH DIE OBEN ANGEFÜHR- Vc
TEN BESTIMMUNGEN NICHT BERÜHRT! Df
Österreichischer Akademischer Austauschdienst(ÖAD)
Wien I, Universität, Dr. Karl Lueger-Ring 1, Telefon 42 6742,42 31 50
Stiege IX: Zentrale Geschäftsstelle:
Geschäftsführung, allgemeine Studienauskünfte, Angelegenheiten der
Konventionsflüchtlinge, Pressereferat etc.
Dienstzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr.
Geschäftsstelle Wien:
Rooseveltplatz 13/4, 1090 Wien,
Telefon 402 42 27, 408 31 66
Stipendiumauszahlungen an Regierungsstipendiaten.
Dienstzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
EH-Referat: Universität, Stiege I, Telefon 40103/2876 und /2699, Telefax: 408 17 77
Sämtliche Angelegenheiten betreffend EH-Projekte des BMAA, allgemeine
Informationstätigkeit
Dienstzeiten Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Der Österreichische Akademische Austauschdienst ist die von der Österreichischen Rekto
renkonferenz gegründete Servicestelle für die Betreuung der an den österreichischen Uni
versitäten und Kunsthochschulen inskribierten ausländischen Studenten und Stipendiaten.
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