Von den Teilnehmern dieses Universitätslehrganges wird gemäß § 5 Abs 1 HSchTaxG
semesterweise anläßlich der Inskription Unterrichtsgeld von 500,— eingehoben. Die
Bezahlung des Beitrags ist dem Kursleiter am Beginn des Semesters durch Vorlage
des Einzahlungsbescheids nachzuweisen. Die Kosten für Skripten, Lehrbücher und
andere Behelfe sind im Unterrichtsgeld nicht enthalten. Wird die Teilnahme am Lehr
gang aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, wird das Unterrichtsgeld nicht
rückerstattet.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlußprüfung ist die Inskription des Universi
tätslehrgangs und die positive Beurteilung der Übungen. Die Abschlußprüfung wird als
Einzelprüfung vor einem Einzelprüfer abgelegt. Sie. besteht aus einem schriftlichen und
einem mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung beinhaltet unter anderem Übersichtsfra
gen, Verständnisfragen und Fragen zu Querverbindungen. Der mündliche Prüfungsteil
wird innerhalb von zwei Wochen nach dem schriftlichen Prüfungsteil anberaumt.
Die Prüfungsanforderung in »Mathematik 1« ist durch den Anhang 2 Z. 6 der StudBer-
VO festgelegt. Bei der Beurteilung der Abschlußprüfung ist die Mitarbeit während des
Lehrgangs in geeigneter Form zu berücksichtigen. Nach der letzten zulässigen Wieder
holung ist eine neuerliche Teilnahme an diesem Lehrgang ausgeschlossen.
Nähere Auskünfte bezüglich der Lehrveranstaltung »Vorlesung aus Mathematik I (für
Kandidaten der Studienberechtigungsprüfung)« an der Wirtschaftsuniversität Wien erteilt
Mag. Franz Donner, Bundesgymnasium Wien 13, Fichtnergasse 15, 1130 Wien, Tel ■
877 14 14
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