DIE ZAHLSCHEININSKRIPTION
INSKRIPTION
Begriff:
Durch die Inskription meldet der Studierende der Universität, daß er das gewählte Studium im
betreffenden Semester beginnen oder fortsetzen werde.
Zeitpunkt:
Die Inskription ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität festgelegten
Frist durchzuführen.
Inskriptionsfrist für das WS 1992/93:14. September 1992 - 28. Oktober 1992
Durchführung:
Im ersten Semester erfolgt die Inskription gemeinsam mit Ihrer Immatrikulation als ordentlicher
Hörer oder mit der Aufnahme als außerordentlicher Hörer direkt am Schalter der Evidenzstelle.
Ab dem zweiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten den Inskriptionsvorgang - Ihre Meldung,
daß Sie das Studium im betreffenden Semester fortsetzen wollen - durchzuführen:
die "ZAHLSCHEININSKRIPTION" oder die "FORMULARINSKRIPTION".
A) Zahlscheininskription:
Der Großteil der WU-Hörer hat mit dem Inskriptionsausdruck für das Sommersemester auch ei
nen ÖH-Zahlschein mit dem Aufdruck "WU ZAHLSCHEININSKRIPTION" erhalten, mit dem sie
durch Einzahlung die Inskription für das Wintersemester 1992/93 durchführen können. Notwendig
ist allerdings, daß die auf der Rückseite des Inskriptionszahlscheines angeführten Bedingungen
erfüllt werden.
Gehören Sie zu dieser Gruppe von Studierenden, haben Ihren Inskriptionszahlschein verlegt oder
verloren, so müssen Sie, wie jene, die keinen Inskriptionszahlschein erhalten haben, am Schalter
der Evidenzstelle der WU die "FORMULARINSKRIPTION" durchführen.
Bitte beachten Sie: Die Zahlscheininskription kann nur mit dem von der Wirtschaftsuniversität
ausgegebenen Inskriptionszahlschein bis einschließlich 16. Oktober 1992 durchgeführt werden!
Die Verarbeitung (= Ausdruck und Versendung) erfolgt mit Beginn der offiziellen Inskriptionsfrist.
B) Formularinskription:
Die Formularinskription ist die zweite Art, der Universität bekanntzugeben, daß Sie Ihr Studium im
Wintersemester 1992/93 fortsetzen wollen. Sie erfolgt im EG/grüner Kern direkt an den dafür vor
gesehenen Schaltern (mit der Aufschrift "Inskription" gekennzeichnet) der Evidenzstelle. Vorzule
gen sind das ausgefüllte Inskriptionsblatt (Formular 3), der Nachweis des bezahlten ÖH-Beitra-
ges und Ihr aktuelles Studienbuch. Ausländer oder Staatenlose haben überdies die Einzahlung
des Studienbeitrages oder dessen Erlaß, Teilnehmer an Hochschulkursen oder Hochschullehr
gängen die Einzahlung des Unterrichtsgeldes nachzuweisen.
Ihre Formularinskription wird im Regelfall noch am selben Tag verarbeitet.
Reklamationsfrist:
Die Reklamationsfrist beginnt am 12. Oktober 1992 und endet am 12. November 1992.
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