Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1992/93)

DIE ZAHLSCHEININSKRIPTION 
INSKRIPTION 
Begriff: 
Durch die Inskription meldet der Studierende der Universität, daß er das gewählte Studium im 
betreffenden Semester beginnen oder fortsetzen werde. 
Zeitpunkt: 
Die Inskription ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität festgelegten 
Frist durchzuführen. 
Inskriptionsfrist für das WS 1992/93:14. September 1992 - 28. Oktober 1992 
Durchführung: 
Im ersten Semester erfolgt die Inskription gemeinsam mit Ihrer Immatrikulation als ordentlicher 
Hörer oder mit der Aufnahme als außerordentlicher Hörer direkt am Schalter der Evidenzstelle. 
Ab dem zweiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten den Inskriptionsvorgang - Ihre Meldung, 
daß Sie das Studium im betreffenden Semester fortsetzen wollen - durchzuführen: 
die "ZAHLSCHEININSKRIPTION" oder die "FORMULARINSKRIPTION". 
A) Zahlscheininskription: 
Der Großteil der WU-Hörer hat mit dem Inskriptionsausdruck für das Sommersemester auch ei 
nen ÖH-Zahlschein mit dem Aufdruck "WU ZAHLSCHEININSKRIPTION" erhalten, mit dem sie 
durch Einzahlung die Inskription für das Wintersemester 1992/93 durchführen können. Notwendig 
ist allerdings, daß die auf der Rückseite des Inskriptionszahlscheines angeführten Bedingungen 
erfüllt werden. 
Gehören Sie zu dieser Gruppe von Studierenden, haben Ihren Inskriptionszahlschein verlegt oder 
verloren, so müssen Sie, wie jene, die keinen Inskriptionszahlschein erhalten haben, am Schalter 
der Evidenzstelle der WU die "FORMULARINSKRIPTION" durchführen. 
Bitte beachten Sie: Die Zahlscheininskription kann nur mit dem von der Wirtschaftsuniversität 
ausgegebenen Inskriptionszahlschein bis einschließlich 16. Oktober 1992 durchgeführt werden! 
Die Verarbeitung (= Ausdruck und Versendung) erfolgt mit Beginn der offiziellen Inskriptionsfrist. 
B) Formularinskription: 
Die Formularinskription ist die zweite Art, der Universität bekanntzugeben, daß Sie Ihr Studium im 
Wintersemester 1992/93 fortsetzen wollen. Sie erfolgt im EG/grüner Kern direkt an den dafür vor 
gesehenen Schaltern (mit der Aufschrift "Inskription" gekennzeichnet) der Evidenzstelle. Vorzule 
gen sind das ausgefüllte Inskriptionsblatt (Formular 3), der Nachweis des bezahlten ÖH-Beitra- 
ges und Ihr aktuelles Studienbuch. Ausländer oder Staatenlose haben überdies die Einzahlung 
des Studienbeitrages oder dessen Erlaß, Teilnehmer an Hochschulkursen oder Hochschullehr 
gängen die Einzahlung des Unterrichtsgeldes nachzuweisen. 
Ihre Formularinskription wird im Regelfall noch am selben Tag verarbeitet. 
Reklamationsfrist: 
Die Reklamationsfrist beginnt am 12. Oktober 1992 und endet am 12. November 1992. 
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