DIE ZAHLSCHEININSKRIPTION
INSKRIPTION
Begriff:
Durch die Inskription meldet der Studierende der Universität, daß er das gewählte Studium im
betreffenden Semester beginnen oder fortsetzen werde.
Zeitpunkt:
Die Inskription ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität festgelegten
Frist durchzuführen.
Inskriptionsfrist für das SS 1994:21. Februar 1994 — 28. März 1994
Durchführung:
Im ersten Semester erfolgt die Inskription gemeinsam mit Ihrer Immatrikulation als ordentlicher
Hörer oder mit der Aufnahme als außerordentlicher Hörer direkt am Schalter der Evidenzstelle.
Ab dem zweiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten den Inskriptionsvorgang - Ihre Meldung,
daß Sie das Studium im betreffenden Semester fortsetzen wollen - durchzuführen'
die "ZAHLSCHEININSKRIPTION" oder die "FORMULARINSKRIPTION".
A) Zahlscheininskription:
Der Großteil der WU-Hörer hat mit dem Inskriptionsausdruck für das Wintersemester auch einen
OH-Zahlschein mit dem Aufdruck "WU ZAHLSCHEININSKRIPTION" erhalten, mit dem sie durch
Einzahlung die Inskription für das Sommersemester 1994 durchführen können. Notwendig ist al
lerdings, daß die auf der Rückseite des Inskriptionszahlscheines angeführten Bedingungen erfüllt
werden.
Gehören Sie zu dieser Gruppe von Studierenden, haben Ihren Inskriptionszahlschein verlegt oder
verloren, so müssen Sie, wie jene, die keinen Inskriptionszahlschein erhalten haben, am Schalter
der Evidenzstelle der WU die "FORMULARINSKRIPTION" durchführen.
Bitte beachten Sie: Die Zahlscheininskription kann nur mit dem von der Wirtschaftsuniversität
ausgegebenen Inskriptionszahlschein bis einschließlich 18. März 1994 durchgeführt werden! Die
Verarbeitung (= Ausdruck und Versendung) erfolgt mit Beginn der offiziellen inskriptionsfrist.
B) Formularinskription:
Die Formularinskription ist die zweite Art, der Universität bekanntzugeben, daß Sie Ihr Studium im
Sommersemester 1994 fortsetzen wollen. Sie erfolgt im EG/grüner Kern direkt an den dafür vor
gesehenen Schaltern (mit der Aufschrift "Inskription" gekennzeichnet) der Evidenzstelle. Vorzule
gen sind das ausgefüllte Inskriptionsblatt (Formular 3), der Nachweis des bezahlten ÖH-Beitra-
ges und Ihr aktuelles Studienbuchblatt. Ausländer oder Staatenlose haben überdies die Einzah
lung des Studienbeitrages oder dessen Erlaß, Teilnehmer an Hochschulkursen oder Hochschul
lehrgängen die Einzahlung des Unterrichtsgeldes nachzuweisen.
Ihre Formularinskription wird im Regelfall noch am selben Tag verarbeitet.
Reklamationsfrist:
Die Reklamationsfrist beginnt am 7. März 1994 und endet am 13. April 1994.
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