Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 1994)

Ausländische Studierende, die ein ordentliches Studium beginnen und einen Antrag auf 
Erlaß der Studiengebühren stellen, haben diesen mit S120,- zu vergebühren. 
Von der Bewerbungsfrist 1. Februar 1994 sind neben Südtirolern folgende Personengrup 
pen befreit: 
1. Personen, die in Österreich aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmun 
gen Privilegien und Immunitäten genießen; 
2. in Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalisten sowie ihre 
Ehegatten und Kinder; 
3. Personen, die entweder selbst wenigstens durch fünf zusammenhängende Jahre unmit 
telbar vor der Bewerbung und Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in 
Österreich haben oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, 
bei dem dies der Fall ist; 
4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder aufgrund staats 
vertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichi 
schen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebiets 
körperschaften ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind; 
5. Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen; 
6. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft 
besitzt oder zum Zeitpunkt der Geburt des Bewerbers besessen hat; 
7. Personen, die aufgrund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. 
Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention 
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, zum Aufenthalt im Bundes 
gebiet berechtigt sind; 
ZWISCHENSTAATLICHE VEREINBARUNGEN WERDEN DURCH DIE OBEN ANGEFÜHR 
TEN BESTIMMUNGEN NICHT BERÜHRT! 
Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD) 
Wien I, Universität, Dr. Karl Lueger-Ring 1, Telefon 42 67 42,4231 50 
Stiege IX: Zentrale Geschäftsstelle: 
Geschäftsführung, allgemeine Studienauskünfte, Angelegenheiten der 
Konventionsflüchtlinge, Pressereferat etc. 
Dienstzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr, 
Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr. 
Geschäftsstelle Wien: 
Rooseveltplatz 13/4, 1090 Wien, 
Telefon 402 42 27, 408 31 66 
Stipendiumauszahlungen an Regierungsstipendiaten. 
Dienstzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr. 
Dienstag und Donnerstag 14.00-16,00 Uhr 
EH-Referat: Universität, Stiege I, Telefon 40103/2876 und /2699, Telefax: 408 17 77 
Sämtliche Angelegenheiten betreffend EH-Projekte des BMAA, allgemeine 
Informationstätigkeit 
Dienstzeiten: Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr 
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr 
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