Ausländische Studierende, die ein ordentliches Studium beginnen und einen Antrag auf
Erlaß der Studiengebühren stellen, haben diesen mit S120,- zu vergebühren.
Von der Bewerbungsfrist 1. Februar 1994 sind neben Südtirolern folgende Personengrup
pen befreit:
1. Personen, die in Österreich aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmun
gen Privilegien und Immunitäten genießen;
2. in Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalisten sowie ihre
Ehegatten und Kinder;
3. Personen, die entweder selbst wenigstens durch fünf zusammenhängende Jahre unmit
telbar vor der Bewerbung und Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in
Österreich haben oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben,
bei dem dies der Fall ist;
4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder aufgrund staats
vertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichi
schen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebiets
körperschaften ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind;
5. Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen;
6. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft
besitzt oder zum Zeitpunkt der Geburt des Bewerbers besessen hat;
7. Personen, die aufgrund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl.
Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, zum Aufenthalt im Bundes
gebiet berechtigt sind;
ZWISCHENSTAATLICHE VEREINBARUNGEN WERDEN DURCH DIE OBEN ANGEFÜHR
TEN BESTIMMUNGEN NICHT BERÜHRT!
Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD)
Wien I, Universität, Dr. Karl Lueger-Ring 1, Telefon 42 67 42,4231 50
Stiege IX: Zentrale Geschäftsstelle:
Geschäftsführung, allgemeine Studienauskünfte, Angelegenheiten der
Konventionsflüchtlinge, Pressereferat etc.
Dienstzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00 Uhr.
Geschäftsstelle Wien:
Rooseveltplatz 13/4, 1090 Wien,
Telefon 402 42 27, 408 31 66
Stipendiumauszahlungen an Regierungsstipendiaten.
Dienstzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag 14.00-16,00 Uhr
EH-Referat: Universität, Stiege I, Telefon 40103/2876 und /2699, Telefax: 408 17 77
Sämtliche Angelegenheiten betreffend EH-Projekte des BMAA, allgemeine
Informationstätigkeit
Dienstzeiten: Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
20