Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1995/96)

Mit dem Aufnahmebescheid kann die Immatrikulation bzw. Aufnahme als außerordentlicher 
Hörer durchgeführt werden. 
Fristen und Formulare für die Immatrikulation siehe Punkt 5. 
Ausländische Studierende, die ein ordentliches Studium beginnen und einen Antrag auf 
Erlaß der Studiengebühren stellen, haben diesen mit S 120,-zu vergebühren. 
Von der Bewerbungsfrist 1. September 1995 sind neben Südtirolern folgende Personen 
gruppen befreit: 
1. Personen, die in Österreich aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmun 
gen Privilegien und Immunitäten genießen; 
2. in Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalisten sowie ihre 
Ehegatten und Kinder; 
3. Personen, die entweder selbst wenigstens durch fünf zusammenhängende Jahre unmit 
telbar vor’ der Bewerbung um Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in 
Österreich haben oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, 
bei dem dies der Fall ist; 
4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staats 
vertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichi 
schen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebiets 
körperschaften ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind; 
5. Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen; 
6. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft 
besitzt oder zum Zeitpunkt der Geburt des Bewerbers besessen hat; 
7. Personen, die aufgrund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. 
Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention 
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, zum Aufenthalt im Bundes 
gebiet berechtigt sind; 
8. Staatsbürger aus EU-und EWR-Staaten; 
ZWISCHENSTAATLICHE VEREINBARUNGEN WERDEN DURCH DIE OBEN ANGEFÜHR 
TEN BESTIMMUNGEN NICHT BERÜHRT! 
Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD) 
Austrian Academic Exchange Service 
Der Österreichische Akademische Austauschdienst (ÖAD) ist eine Servicestelle für auslän 
dische Studierende, Praktikanten und Stipendiaten an österreichischen Universitäten, 
Hochschulen und Akademien. Der ÖAD führt Geschäftsstellen in allen Hochschulstädten 
Österreichs. 
Hauptaufgaben des ÖAD sind die Information und Beratung ausländischer Studienwerber 
und Studenten über Studienbedingungen und Studienmöglichkeiten in Österreich, die Be 
treuung der Stipendiaten der österreichischen Bundesregierung (Auszahlung der Stipen 
dienraten, Vermittlung von Unterkünften usw.), Herausgabe von Informationsbroschüren, 
Mitwirkung bei der Durchführung von ERASMUS-Programmen für Ausländer u. a. m. 
Die Referenten für das Ausländerstudium an den österreichischen Universitäten und Hoch 
schulen betreuen die Studenten in fachlicher Hinsicht. 
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