Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 1996)

Hinweis bis einschließlich 13: 
Personenbezeichnungen in männlicher Form beziehen sich auch auf weibliche Angehörige der betref 
fenden Personengruppe. 
INSKRIPTION 
(Zahischeininskription bzw. Formularinskription) 
Begriff: 
Durch die Inskription meldet der Studierende der Universität, daß er das gewählte Studium 
n im betreffenden Semester beginnen oder fortsetzen werde. 
Zeitpunkt: 
Die Inskription ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität 
n festgelegten Frist durchzuführen. 
Inskriptionsfrist für das SS 1996: 12. Februar 1996—18. März 1996 
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Durchführung: 
Im ersten Semester erfolgt die Inskription gemeinsam mit der Immatrikulation als ordentlicher 
jr Hörer oder mit der Aufnahme als außerordentlicher Hörer direkt am Schalter der Evidenzstelle. 
Jr Ab dem zweiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten, den Inskriptionsvorgang — die 
Meldung, daß das Studium im betreffenden Semester fortgesetzt werden soll — durchzufüh 
ren: die »ZAHLSCHEININSKRIPTION« oder die »FORMULARINSKRIPTION«. 
A) Zahlscheininskription: 
Der Großteil der WU-Hörer bekommt Anfang Jänner 1996 einen ÖH-Zahlschein mit dem 
Aufdruck »WU ZAHLSCHEININSKRIPTION« zugesandt, mit dem durch Einzahlung die 
Inskription für das Sommersemester 1996 durchgeführt werden kann. 
Diejenigen Hörer, die ihren Inskriptionszahlschein verlegt oder verloren haben, müssen wie 
jene, die keinen Inskriptionszahlschein erhalten haben, am Schalterder Evidenzstelle derWU 
die »FORMULARINSKRIPTION« durchführen. 
Bitte zu beachten: Die Zahlscheininskription kann nur mit dem von der Wirtschaftsuniversität 
zugesandten Inskriptionszahlschein bis einschließlich 8. März 1996 durchgeführt werden! Die 
Verarbeitung (= Ausdruck und Versendung) erfolgt mit Beginn der offiziellen Inskriptionsfrist. 
B) Formularinskription: 
Die Formularinskription ist die zweite Art, der Universität bekanntzugeben, daß das Studium 
im Sommersemester 1996 fortgesetzt werden soll. Sie erfolgt im EG/grüner Kern direkt an 
den dafür vorgesehenen Schaltern (mit der Aufschrift »Inskription« gekennzeichnet) der 
v - Evidenzstelle. Vorzulegen sind das ausgefüllte Inskriptionsblatt (Formular 3), der Nachweis 
des bezahlten ÖH-Beitrages und das aktuelle Studienbuchblatt. Ausländer oder Staatenlose 
haben überdies die Einzahlung des Studienbeitrages oder dessen Erlaß, Teilnehmer an 
Hochschulkursen oder Hochschullehrgängen die Einzahlung des Unterrichtsgeldes nachzu 
weisen. 
Die Formularinskription wird im Regelfall noch am selben Tag verarbeitet. 
Reklamationsfrist: 
Die Reklamationsfrist beginnt am 26. Februar 1996 und endet am 1. April 1996. 
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