Hinweis bis einschließlich 13:
Personenbezeichnungen in männlicher Form beziehen sich auch auf weibliche Angehörige der betref
fenden Personengruppe.
INSKRIPTION
(Zahischeininskription bzw. Formularinskription)
Begriff:
Durch die Inskription meldet der Studierende der Universität, daß er das gewählte Studium
n im betreffenden Semester beginnen oder fortsetzen werde.
Zeitpunkt:
Die Inskription ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität
n festgelegten Frist durchzuführen.
Inskriptionsfrist für das SS 1996: 12. Februar 1996—18. März 1996
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Durchführung:
Im ersten Semester erfolgt die Inskription gemeinsam mit der Immatrikulation als ordentlicher
jr Hörer oder mit der Aufnahme als außerordentlicher Hörer direkt am Schalter der Evidenzstelle.
Jr Ab dem zweiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten, den Inskriptionsvorgang — die
Meldung, daß das Studium im betreffenden Semester fortgesetzt werden soll — durchzufüh
ren: die »ZAHLSCHEININSKRIPTION« oder die »FORMULARINSKRIPTION«.
A) Zahlscheininskription:
Der Großteil der WU-Hörer bekommt Anfang Jänner 1996 einen ÖH-Zahlschein mit dem
Aufdruck »WU ZAHLSCHEININSKRIPTION« zugesandt, mit dem durch Einzahlung die
Inskription für das Sommersemester 1996 durchgeführt werden kann.
Diejenigen Hörer, die ihren Inskriptionszahlschein verlegt oder verloren haben, müssen wie
jene, die keinen Inskriptionszahlschein erhalten haben, am Schalterder Evidenzstelle derWU
die »FORMULARINSKRIPTION« durchführen.
Bitte zu beachten: Die Zahlscheininskription kann nur mit dem von der Wirtschaftsuniversität
zugesandten Inskriptionszahlschein bis einschließlich 8. März 1996 durchgeführt werden! Die
Verarbeitung (= Ausdruck und Versendung) erfolgt mit Beginn der offiziellen Inskriptionsfrist.
B) Formularinskription:
Die Formularinskription ist die zweite Art, der Universität bekanntzugeben, daß das Studium
im Sommersemester 1996 fortgesetzt werden soll. Sie erfolgt im EG/grüner Kern direkt an
den dafür vorgesehenen Schaltern (mit der Aufschrift »Inskription« gekennzeichnet) der
v - Evidenzstelle. Vorzulegen sind das ausgefüllte Inskriptionsblatt (Formular 3), der Nachweis
des bezahlten ÖH-Beitrages und das aktuelle Studienbuchblatt. Ausländer oder Staatenlose
haben überdies die Einzahlung des Studienbeitrages oder dessen Erlaß, Teilnehmer an
Hochschulkursen oder Hochschullehrgängen die Einzahlung des Unterrichtsgeldes nachzu
weisen.
Die Formularinskription wird im Regelfall noch am selben Tag verarbeitet.
Reklamationsfrist:
Die Reklamationsfrist beginnt am 26. Februar 1996 und endet am 1. April 1996.
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