Fristen und Formulare für die Immatrikulation siehe Punkt 1,5 und 6.
G
Ausländische Studierende, die ein ordentliches Studium beginnen und einen Antrag auf Erlaß z
der Studiengebühren stellen, haben diesen mit einer S120,— Stempelmarke zu vergebühren. 11
Von der Bewerbungsfrist 1. Februar 1996 sind neben Südtirolern folgende Personengruppen
befreit: Z
1. Personen, die in Österreich auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen T
Privilegien und Immunitäten genießen; E
2. in Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalisten sowie ihre 1
Ehegatten und Kinder; q
3. Personen, die entweder selbst wenigstens durch fünf zusammenhängende Jahre unmit- B
telbar vor der Bewerbung um Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Öster
reich haben oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei dem v
dies der Fall ist; "L
4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsver
traglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen G
Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörper- 1
schäften ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind; (:
5. Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen; ((
6. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft -|
besitzt oder zum Zeitpunkt der Geburt des Bewerbers besessen hat; (;
7. Personen, die auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. L
Nr. 126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über
die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, zum Aufenthalt im Bundesgebiet ^
berechtigt sind;
8. Staatsbürger aus EU- und EWR-Staaten;
ZWISCHENSTAATLICHE VEREINBARUNGEN WERDEN DURCH DIE OBEN ANGEFÜHR- 'j
TEN BESTIMMUNGEN NICHT BERÜHRT! 1
F
Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD) c
Austrian Academic Exchange Service E
Der Österreichische Akademische Austauschdienst (ÖAD) ist eine Servicestelle für auslän- 1
dische Studierende, Praktikanten und Stipendiaten an österreichischen Universitäten, Hoch- (
schulen und Akademien. Der ÖAD führt Geschäftsstellen in allen Hochschulstädten Öster- j C
reichs. E
Hauptaufgaben des ÖAD sind die Information und Beratung ausländischer Studienwerber 1
und Studenten über Studienbedingungen und Studienmöglichkeiten in Österreich, die Betreu- I (
ung der Stipendiaten der österreichischen Bundesregierung (Auszahlung der Stipendienra- s
ten, Vermittlung von Unterkünften usw.), Herausgabe von Informationsbroschüren, Mitwir- £
kung bei der Durchführung von ERASMUS-Prograrhmen für Ausländer u. a. m. ^
Die Referenten für das Ausländerstudium an den österreichischen Universitäten und Hoch- (
schulen betreuen die Studenten in fachlicher Hinsicht. 1
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