Österreichische
Hochschülerschaft t ® |
Die ÖH ist Deine gesetzliche Interessensvertretung gegenüber Professoren/innen,
Assistenten innen und der Bundesregierung. Die ÖH wird durch das ÖH-Gesetz
determiniert. Die ÖH ist bis jetzt die einzige gesetzliche Interessensvertretung, die die
Vertrauensfrage stellte. Bei der Urabstimmung 1991 sprachen sich über 80% für die
Beibehaltung der gesetzlichen Interessensvertretung aus. Bei der ÖH arbeiten, nicht wie bei
anderen “Interessensvcrtretungen” bezahlte Beamte, sondern Studierende, wie Du.
Interessensvertretung - was ist das?
■ Freie Prüferwahl in Französisch, Englisch und Soziologie
■ Ausweitung der Speziellen Betriebswirtschaftslehren und Wahlfächer
■ Abschaffung der Listenanmeldu/ig (Recht, Soziologie,...)
■ Reform der ABWI, Diplomprüfung
■ Die Sperrklausel konnte entschärft werden
■ Wir prüfen die Prüfer - durch regelmäßige Lehrveranstaltungsanalysen
■ Aktionstage
■ Verhandlungen mit der Bundesregierung
Informieren - beraten - helfen
Erstscmcstrigenberatung am Semesteranfang
In den ersten Wochen der Inskriptionsfrist beraten Dich rund 50 Studierende in der Aula
jeden Montag bis Freitag von 9.00 bis 13-00 Uhr und zusätzlich dienstags von 15.00 bis
17.00 Uhr.
Studienberatung während des Semesters
Das Beratungszentrum (BZ), das sich im ersten Stock des ÖH Hauses befindet, ist jeden
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis, 16.00 Uhr und Freitag von 9-00 bis 14.00 Uhr
geöffnet. Mittwoch für Berufstätige auch von 17.00 bis 19.00 Uhr.
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