Inhalte und Bereichsverantwortliche
® Das volkswirtschaftlich-politische und rechtliche Umfeld der Organisation sozialer
Dienste
(Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt, Wirtschaftsuniversität Wien)
• Betriebswirtschaftslehre mit besonderer Berücksichtigung des Managements von Non
profit-Organisationen
(Univ.-Prof. Dr. Helmut Kasper, Wirtschaftsuniversität Wien, und Dr. Christian Horak,
Österreichisches Controllerinstitut und Contrast Unternehmensberatung, Wien)
• Soziale Probleme und Soziale Arbeit
(Doz. Dr. Silvia Staub-Bernasconi, Universitäten Freiburg — Lehrstuhl für Sozialarbeit
und Trier sowie Schule für Soziale Arbeit, Zürich)
• Persönlichkeitsbildung und Kommunikation
(Dir. Dr. Michael Striebel, Akademie für Sozialarbeit Vorarlberg, Bregenz)
Organisation
Lehrgangsort: Salzburg (Stadt)
Dauer und zeitliche
Inanspruchnahme:
Beginn des nächsten
Lehrgangs:
6 Semester; grundsätzlich finden die Veranstaltungen in Fünftages
blöcken statt (Montag bis Freitag). In den ersten drei Semestern
werden pro Semester drei Blöcke ä fünf Tage abgehalten, in den
Semestern vier bis sechs ist die Anwesenheit am Lehrgangsort
kürzer, um Zeit für die Projekt- und Diplomarbeit zu geben.
Oktober 1997
Bewerbungsfrist: 31. März 1997
Nähere Auskünfte und Bewerbungsunterlagen
Nähere Auskünfte und Bewerbungsunterlagen sind an der Abteilung für Sozialpolitik der
Wirtschaftsuniversität Wien, A-1190 Wien, Reithlegasse 16, Tel.: (0222) 369 23 55, Telefax:
(0222) 369 23 55—79, erhältlich.
Hochschullehrgang für die Studienberechtigungsprüfung
(Mathematik I):
Die Wirtschaftsuniversität Wien führt gemäß § 18 AHStG einen Universitätslehrgang zur
Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung aus “Mathematik T' durch.
Ort: WU Wien, S. 2.17 Zeit: Freitag, 17.00—20.00 Uhr
Für die Kursteilnahme sind keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich.
Ziel der Veranstaltung ist es, Hilfestellungen für die Bewältigung des Lehrstoffes zu geben
und auf die Anforderungen des künftigen Studiums vorzubereiten.
Die Anmeldung zum Universitätslehrgang ist beim Vortragenden vorzunehmen.
Der Studienberechtigungslehrgang dauert zwei Semester und beginnt i. a. im Wintersemester.
Von den Teilnehmern dieses Universitätslehrganges wird gemäß § 5 Abs 1 HSchTaxG
semesterweise Unterrichtsgeld von 1000,— eingehoben. Die Bezahlung des Beitrags ist dem
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