Hinweis bis einschließlich 13:
Personenbezeichnungen in männlicher Form beziehen sich auch auf weibliche Angehörige der betref
fenden Personengruppe.
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(RÜCKMELDUNG) n
(Zahlscheininskription bzw. Formularinskription) b
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Durch diese Meldung geben die Studierenden dem Rektor bekannt, daß sie das gewählte
Studium (die gewählten Studien) im betreffenden Semester fortsetzen werden. F
Zeitpunkt: C
Die Rückmeldung ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität
festgelegten Frist durchzuführen.
Allgemeine Zulassungsfrist für das WS 1997/98:15. September 1997—29. Oktober 1997
Achtung:
Am 15. und 16. September 1997 sind sämtiiche Schalter der Studien- und Prüfungsab
teilung im Erdgeschoß ausschließlich für jene Studierenden geöffnet, die noch nie an
einer österreichischen Universität immatrikuliert/inskribiert (zugelassen) waren und
daher noch keine Matrikelnummer haben. Alle sonstigen Verwaltungsleistungen (Ab
meldung, Rückmeldung, Aufnahme eines Doppelstudiums, Änderung der Studienrich
tung, Anmeldung zu Prüfungen, Anerkennung von Prüfungen, Nostrifikation, Ausdruck
von Erfolgsnachweisen usw.) werden erst wieder ab dem 17. September 1997 durch
geführt.
Durchführung:
Mit der Aufnahme wird der Antragsteller als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender
an der Wirtschaftsuniversität Wien zugelassen.
Ab dem zweiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten, die Rückmeldung durchzuführen:
die »RÜCKMELDUNG MITTELS ÖH-ZAHLSCHEIN« oder die »RÜCKMELDUNG MITTELS
FORMULAR«.
A) Rückmeldung mittels ÖH-Zahlschein:
Der Großteil der WU-Studierenden bekommt Anfang Juni 1997 einen ÖH-Zahlschein mit dem
Aufdruck »WU ZAHLSCHEININSKRIPTION« zugesandt, mit dem durch Einzahlung die
Rückmeldung für das Wintersemester 1997/98 durchgeführt werden kann.
Diejenigen Studierenden, die ihren Rückmeldungszahlschein verlegt oder verloren haben,
müssen am Schalter der Evidenzstelle der WU die »RÜCKMELDUNG MITTELS FORMU
LAR« durchführen.
Ritte zu beachten: Die Rückmeldung mittels Zahlschein kann nur mit diesem — er enthält
die für die Verarbeitung und Rückmeldung unerläßlichen Daten — und nur bis einschließlich
21. Oktober 1997 durchgeführt werden! Die Verarbeitung (= Ausdruck und Versendung)
erfolgt mit Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist.
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