5. Zulassung als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender
Die ailgemeine Zuiassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung der Zulassung,
der Rückmeldung und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist
nicht möglich; auch dann nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und
Studierende anderer Universitäten,. die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium
betreiben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. An der Wirtschaftsuniversität Wien
erfolgt die Zulassung (Immatrikulation) und die Belegung des Studiums (Erstinskription)
gleichzeitig. Die fertigen Unterlagen (Ausweis und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in
der Studien- und Prüfungsabteilung persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis abzu
holen.
Bei Zulassung (Aufnahme) sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle (Schalterraum)
ausgefüllt einzureichen:
1. Antrag um Aufnahme und Studienzulassung
2. Ausgefüllter Evidenzbogen
3. Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem
amtlichen Lichtbildausweis
4. Nachweis der Hochschulreife durch ein österreichisches Reifezeugnis oder ein anderes
österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein bestimm
tes Studium an einer Universität oder Hochschule oder ein analoges ausländisches
Dokument
5. Abschluß- oder Abgangsbescheinigung bei Übertritt von einer anderen Universität
6. Inskriptionsblatt (Rückmeldeformular)
7. Statistikformular (HSt 1U) nur für ordentliche Studierende
8. Zwei Lichtbilder und eine ATS 120,— Stempelmarke
9. Nachweis des eingezahlten ÖH-Beitrages
6. Zulassung und Rückmeldung
als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender
1. Die Einschreibung des Studierenden zum Beginn oder zur Fortsetzung der Studien
(Rückmeldung) ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Universität festgesetzten
Frist durchzuführen.
2. Für die Rückmeldung ist das Inskriptionsblatt (Rückmeldeformular; Formular 3) zu verwen
den. Bei Rückmeldung am Schalter ist überdies das Studienbuch und der Zahlscheinab
schnitt über den eingezahlten ÖH-Beitrag vorzulegen.
3. Ausländer oder Staatenlose haben überdies die Einzahlung des Studienbeitrages oder
dessen Erlaß, Teilnehmer an Universitätslehrgängen die Einzahlung des Unterrichtsgeldes
nachzuweisen.
4. Die Zulassung bzw. Rückmeldung von Studierenden anderer Universitäten ist möglich,
wenn die Zulassung bzw. Rückmeldung an diesen Universitäten (Hochschulen) für das
betreffende Semester nachgewiesen wird.
5. Rückmeldung mittels ÖH-Zahlschein: siehe Seiten 20—22