Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1997/98)

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3. Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor 
der Antragstellung auf Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich 
hatten oder die mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen 
Unterhaltspflichtigen haben, bei der oder bei dem dies der Fall ist; 
4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsver 
traglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen 
Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörper 
schaften ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind; 
5. Inhaberinnen oder Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen; 
6. Personen, die aufgrund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 
126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die 
Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, zum Aufenthalt im Bundesgebiet 
berechtigt sind; 
7. Personen, die aufgrund des § 7 oder § 8 des Bundesgesetzes über die Gewährung von 
Asyl (Asylgesetz 1991), BGBL Nr. 8/1992, Aufenthaltsberechtigung im Bundesgesetz 
haben. 
§ 2. Die in § 1 genannten Personengruppen sind gemäß § 34 Abs. 3 Z. 4 UniStG bei Vorliegen 
der Voraussetzungen unbefristet zu ordentlichen Studien zuzulassen. 
§ 3. Gemäß § 36 Abs. 4 UniStG gelten für die Zulassung zum ordentlichen Studium die 
Reifezeugnisse der in § 1 genannten Personengruppen sowie der Inhaberinnen und 
Inhaber von Reifezeugnissen deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroier Sekundar 
schulen zweiten Grades, wenn nicht in Italien damit ohnehin der unmittelbare Hochschul 
zugang verbunden ist, im Sinne des § 36 Abs. 1 UniStG als in Österreich ausgestellt. 
nicht Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD) 
Austrian Academic Exchange Service 
Der Österreichische Akademische Austauschdienst (ÖAD) ist eine Servicestelle für auslän 
der dische Studierende, Praktikanten und Stipendiaten an österreichischen Universitäten, Hoch 
schulen und Akademien. Der ÖAD führt Geschäftsstellen in allen Hochschulstädten Öster 
reichs. 
rlaß Hauptaufgaben des ÖAD sind die Information und Beratung ausländischer Studienwerber 
für und Studenten über Studienbedingungen und Studienmöglichkeiten in Österreich, die Betreu 
ung der Stipendiaten der österreichischen Bundesregierung (Auszahlung der Stipendienra 
ten, Vermittlung von Unterkünften usw.), Herausgabe von Informationsbroschüren, Mitwir- 
kung bei der Durchführung von ERASMUS-Programmen für Ausländer u. a. m. 
Die Referenten für das Ausländerstudium an den österreichischen Universitäten und Hoch- 
3 ine schulen betreuen die Studenten in fachlicher Hinsicht. 
9 en Geschäftsstellen in Wien: 
des 
ilten Zentrale Geschäftsstelle (ZG): 
und 1010 Wien, Universität— Hauptgebäude, Dr. Karl Lueger-Ring T, 
Tel.: 405 67 42, 405 31 50, Fax: 408 17 77 
uncl ZG — Allg. Informationsstelle, Verrechnungsstelle, Konventionsflüchtlingsreferat 
Tel.: 401 03/2876 
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