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3. Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor
der Antragstellung auf Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich
hatten oder die mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen
Unterhaltspflichtigen haben, bei der oder bei dem dies der Fall ist;
4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsver
traglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen
Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörper
schaften ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind;
5. Inhaberinnen oder Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen;
6. Personen, die aufgrund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr.
126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, zum Aufenthalt im Bundesgebiet
berechtigt sind;
7. Personen, die aufgrund des § 7 oder § 8 des Bundesgesetzes über die Gewährung von
Asyl (Asylgesetz 1991), BGBL Nr. 8/1992, Aufenthaltsberechtigung im Bundesgesetz
haben.
§ 2. Die in § 1 genannten Personengruppen sind gemäß § 34 Abs. 3 Z. 4 UniStG bei Vorliegen
der Voraussetzungen unbefristet zu ordentlichen Studien zuzulassen.
§ 3. Gemäß § 36 Abs. 4 UniStG gelten für die Zulassung zum ordentlichen Studium die
Reifezeugnisse der in § 1 genannten Personengruppen sowie der Inhaberinnen und
Inhaber von Reifezeugnissen deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroier Sekundar
schulen zweiten Grades, wenn nicht in Italien damit ohnehin der unmittelbare Hochschul
zugang verbunden ist, im Sinne des § 36 Abs. 1 UniStG als in Österreich ausgestellt.
nicht Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD)
Austrian Academic Exchange Service
Der Österreichische Akademische Austauschdienst (ÖAD) ist eine Servicestelle für auslän
der dische Studierende, Praktikanten und Stipendiaten an österreichischen Universitäten, Hoch
schulen und Akademien. Der ÖAD führt Geschäftsstellen in allen Hochschulstädten Öster
reichs.
rlaß Hauptaufgaben des ÖAD sind die Information und Beratung ausländischer Studienwerber
für und Studenten über Studienbedingungen und Studienmöglichkeiten in Österreich, die Betreu
ung der Stipendiaten der österreichischen Bundesregierung (Auszahlung der Stipendienra
ten, Vermittlung von Unterkünften usw.), Herausgabe von Informationsbroschüren, Mitwir-
kung bei der Durchführung von ERASMUS-Programmen für Ausländer u. a. m.
Die Referenten für das Ausländerstudium an den österreichischen Universitäten und Hoch-
3 ine schulen betreuen die Studenten in fachlicher Hinsicht.
9 en Geschäftsstellen in Wien:
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ilten Zentrale Geschäftsstelle (ZG):
und 1010 Wien, Universität— Hauptgebäude, Dr. Karl Lueger-Ring T,
Tel.: 405 67 42, 405 31 50, Fax: 408 17 77
uncl ZG — Allg. Informationsstelle, Verrechnungsstelle, Konventionsflüchtlingsreferat
Tel.: 401 03/2876
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