Hinweis bis einschließlich 14:
Personenbezeichnungen in männlicher Form beziehen sich auch auf weibliche Angehörige der betref
fenden Personengruppe.
RÜCKMELDUNG
(Rückmeldung mittels Zahlschein bzw. mittels Formular)
Begriff:
Durch diese Meldung geben die Studierenden dem Rektor bekannt, daß sie das gewählte
Studium (die gewählten Studien) im betreffenden Semester fortsetzen werden.
Zeitpunkt:
Die Rückmeldung ist für jedes Semester bis zum Ende der von der Wirtschaftsuniversität
festgelegten Frist durchzuführen.
Allgemeine Zulassungsfrist für das SS 1998: 16. Februar 1998—23. März 1998
Durchführung:
Mit der Aufnahme wird der Antragsteller als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender
an der Wirtschaftsuniversität Wien zugelassen.
Ab dem zweiten Semester gibt es zwei Möglichkeiten, die Rückmeldung durchzuführen:
»RÜCKMELDUNG MITTELS ÖH-ZAHLSCHEIN« oder »RÜCKMELDUNG MITTELS FOR
MULAR«.
A) Rückmeldung mittels ÖH-Zahlschein:
Der Großteil der WU-Studierenden bekommt Ende Dezember 1997/Anfang 1998 einen
ÖH-Zahlschein mit dem Aufdruck »WU ZAHLSCHEININSKRIPTION« zugesandt, mit dem
durch Einzahlung die Rückmeldung für das Sommersemester 1998 durchgeführt werden
kann.
Diejenigen Studierenden, die ihren Rückmeldungszahlschein verlegt oder verloren haben,
müssen am Schalter der Evidenzstelle der WU die »RÜCKMELDUNG MITTELS FORMU
LAR« durchführen.
Bitte zu beachten: Die Rückmeldung mittels Zahlschein kann nur mit diesem — er enthält
die für die Verarbeitung und Rückmeldung unerläßlichen Daten — und nur bis einschließlich
13. März 1998 durchgeführt werden! Die Verarbeitung (= Ausdruck und Versendung) erfolgt
mit Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist.
B) Rückmeldung mittels Formular:
Die Rückmeldung mittels Formular ist die zweite Art, der Universität bekanntzugeben, daß
das Studium im Sommersemester 1998 fortgesetzt werden soll. Sie erfolgt im EG/grüner Kern
direkt an den dafür vorgesehenen Schaltern (mit der Aufschrift »Rückmeldung« gekennzeich
net) der Evidenzstelle. Vorzulegen sind das ausgefüllte Inskriptionsblatt (Rückmeldeformular;
Formular 3), der Nachweis des bezahlten ÖH-Beitrages und das letzte Studienbuchblatt.
Ausländer oder Staatenlose haben überdies die Einzahlung des Studienbeitrages oder
dessen Erlaß, Teilnehmer an Universitätslehrgängen die Einzahlung des Unterrichtsgeldes
nachzuweisen.
Die Rückmeldung mittels Formular wird im Regelfall noch am selben Tag verarbeitet.
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