Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörper
schaften ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind;
5. Inhaberinnen oder Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen;
6. Personen, die aufgrund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr.
126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, zum Aufenthalt im Bundesgebiet
berechtigt sind;
7. Personen, die aufgrund des § 7 oder § 8 des Bundesgesetzes über die Gewährung von
Asyl (Asylgesetz 1991), BGBl. Nr. 8/1992, Aufenthaltsberechtigung im Bundesgesetz
haben.
§ 2. Die in § 1 genannten Personengruppen sind gemäß § 34 Abs. 3 Z. 4 UniStG bei Vorliegen
der Voraussetzungen unbefristet zu ordentlichen Studien zuzulassen.
§ 3. Gemäß § 36 Abs. 4 UniStG gelten für die Zulassung zum ordentlichen Studium die
Reifezeugnisse der in § 1 genannten Personengruppen sowie der Inhaberinnen und
Inhaber von Reifezeugnissen deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler Sekundar
schulen zweiten Grades, wenn nicht in Italien damit ohnehin der unmittelbare Hochschul
zugang verbunden ist, im Sinne des § 36 Abs. 1 UniStG als in Österreich ausgestellt.
Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD)
Austrian Academic Exchange Service
Der Österreichische Akademische Austauschdienst (ÖAD) ist eine Servicestelle für auslän
dische Studierende, Praktikanten und Stipendiaten an österreichischen Universitäten, Hoch
schulen und Akademien. Der ÖAD führt Geschäftsstellen in allen Hochschulstädten Öster
reichs.
Hauptaufgaben des ÖAD sind die Information und Beratung ausländischer Studienwerber
und Studenten über Studienbedingungen und Studienmöglichkeiten in Österreich, die Betreu
ung der Stipendiaten der österreichischen Bundesregierung (Auszahlung der Stipendienra
ten, Vermittlung von Unterkünften usw.), Herausgabe von Informationsbroschüren, Mitwir
kung bei der Durchführung von ERASMUS-Programmen für Ausländer u. a. m.
Die Referenten für das Ausländerstudium an den österreichischen Universitäten und Hoch
schulen betreuen die Studenten in fachlicher Hinsicht.
Geschäftsstellen in Wien:
Zentrale Geschäftsstelle (ZG):
1010 Wien, Universität — Hauptgebäude, Dr. Karl Lueger-Ring 1,
Tel.: 405 67 42, 405 31 50, Fax: 408 17 77
ZG — Allg. Informationsstelle, Verrechnungsstelle, Konventionsflüchtlingsreferat
Tel.: 401 03/2876
Entwicklungshilfe-Referat:
1010 Wien, Reichsratsstraße 17, 5. Stock, Tel.: 403 40 04, 403 05 33, Fax: 402 38 20
(Zuständig für die Durchführung verschiedener Programme aus der Entwicklungshilfe des
Bundeskanzleramtes, Beratung der Studenten aus »Entwicklungsländern«)
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