Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (SS 1998)

Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörper 
schaften ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind; 
5. Inhaberinnen oder Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen; 
6. Personen, die aufgrund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 
126, über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die 
Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, zum Aufenthalt im Bundesgebiet 
berechtigt sind; 
7. Personen, die aufgrund des § 7 oder § 8 des Bundesgesetzes über die Gewährung von 
Asyl (Asylgesetz 1991), BGBl. Nr. 8/1992, Aufenthaltsberechtigung im Bundesgesetz 
haben. 
§ 2. Die in § 1 genannten Personengruppen sind gemäß § 34 Abs. 3 Z. 4 UniStG bei Vorliegen 
der Voraussetzungen unbefristet zu ordentlichen Studien zuzulassen. 
§ 3. Gemäß § 36 Abs. 4 UniStG gelten für die Zulassung zum ordentlichen Studium die 
Reifezeugnisse der in § 1 genannten Personengruppen sowie der Inhaberinnen und 
Inhaber von Reifezeugnissen deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler Sekundar 
schulen zweiten Grades, wenn nicht in Italien damit ohnehin der unmittelbare Hochschul 
zugang verbunden ist, im Sinne des § 36 Abs. 1 UniStG als in Österreich ausgestellt. 
Österreichischer Akademischer Austauschdienst (ÖAD) 
Austrian Academic Exchange Service 
Der Österreichische Akademische Austauschdienst (ÖAD) ist eine Servicestelle für auslän 
dische Studierende, Praktikanten und Stipendiaten an österreichischen Universitäten, Hoch 
schulen und Akademien. Der ÖAD führt Geschäftsstellen in allen Hochschulstädten Öster 
reichs. 
Hauptaufgaben des ÖAD sind die Information und Beratung ausländischer Studienwerber 
und Studenten über Studienbedingungen und Studienmöglichkeiten in Österreich, die Betreu 
ung der Stipendiaten der österreichischen Bundesregierung (Auszahlung der Stipendienra 
ten, Vermittlung von Unterkünften usw.), Herausgabe von Informationsbroschüren, Mitwir 
kung bei der Durchführung von ERASMUS-Programmen für Ausländer u. a. m. 
Die Referenten für das Ausländerstudium an den österreichischen Universitäten und Hoch 
schulen betreuen die Studenten in fachlicher Hinsicht. 
Geschäftsstellen in Wien: 
Zentrale Geschäftsstelle (ZG): 
1010 Wien, Universität — Hauptgebäude, Dr. Karl Lueger-Ring 1, 
Tel.: 405 67 42, 405 31 50, Fax: 408 17 77 
ZG — Allg. Informationsstelle, Verrechnungsstelle, Konventionsflüchtlingsreferat 
Tel.: 401 03/2876 
Entwicklungshilfe-Referat: 
1010 Wien, Reichsratsstraße 17, 5. Stock, Tel.: 403 40 04, 403 05 33, Fax: 402 38 20 
(Zuständig für die Durchführung verschiedener Programme aus der Entwicklungshilfe des 
Bundeskanzleramtes, Beratung der Studenten aus »Entwicklungsländern«) 
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