Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1999/2000)

Genaue Hinweise über Studienaufbau, Pflicht- und Wahlfächer etc. sind den Studienplänen 
der Universitätsdirektion (Studien- und Prüfungsabteilung bzw. Drucksortenschalter und In 
ternet) zu entnehmen. 
5. Zulassung als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender 
Die allgemeine Zulassungsfrist ist unbedingt einzuhalten. Eine Bewilligung der Zulassung, der 
Rückmeldung und der Bezahlung der Hochschultaxen über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht 
möglich; auch dann nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen. 
Die obengenannte Frist gilt sinngemäß auch für Teilnehmer an Universitätslehrgängen und 
Studierende anderer Universitäten, die an der Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium betrei 
ben oder einzelne Lehrveranstaltungen belegen. An der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgt 
die Zulassung und die Belegung des Studiums gleichzeitig. Die fertigen Unterlagen (Ausweis 
und Studienbuch) für Erstsemestrige sind in der Studien- und Prüfungsabteilung persönlich 
mit einem amtlichen Lichtbiidausweis abzuholen. 
Bei Zulassung sind folgende Unterlagen in der Evidenzstelle (Schalterraum) ausgefüllt einzu 
reichen: 
1. Antrag auf Studienzulassung 
2. Ausgefüllter Evidenzbogen 
3. Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amt 
lichen Lichtbildausweis 
4. Nachweis der Universitätsreife durch ein österreichisches Reifezeugnis oder ein anderes 
österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein bestimm 
tes Studium an einer Universität oder ein analoges ausländisches Dokument 
5. allenfalls Abgangsbescheinigung 
6. Meldungsblatt 
7. HStat 1U (für Statistikzwecke) nur bei der Erstzulassung 
8. Zwei Lichtbilder und eine ATS 180,— Stempelmarke 
9. Nachweis des eingezahlten ÖH-Beitrages 
6. Zulassung und Rückmeldung 
als ordentlicher oder außerordentlicher Studierender 
1. Die Zulassung des Studierenden zum Beginn oder die Rückmeldung ist für jedes Semester 
bis zum Ende der von der Universität festgesetzten Frist durchzuführen. 
2. Für die Rückmeldung ist das Meldungsblatt zu verwenden. Bei Rückmeldung am Schalter 
ist überdies das Studienblatt und der Zahlscheinabschnitt über den eingezahlten 
ÖH-Beitrag vorzulegen. 
3. Ausländer oder Staatenlose haben überdies die Einzahlung des Studienbeitrages oder 
dessen Erlass, Teilnehmer an Universitätslehrgängen die Einzahlung des Unterrichtsgel 
des nachzuweisen. 
4. Rückmeldung mittels ÖH-Zahlschein: siehe Seiten 21—22 
Hinweis für Mitbeleger: Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Mel 
dung der Fortsetzung des Studium im betreffenden Semester an der Universität der Zulas 
sung voraus, d. h. das aktuelle Studienblatt oder die Fortsetzungsbestätigung ist vorzule 
gen. 
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