Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1999/2000)

zweier Proseminare aus dem Gebiet der „Grundzüge der 
Betriebswirtschaftslehre einschließlich Datenverarbei 
tung“ voraus; für Studierende, die den Nachweis der 
Kenntnis des Rechnungswesens im Umfang des Lehrpla 
nes für Handelsakademien zu erbringen haben, ist als Vor 
aussetzung für die Inskription des Proseminars aus den 
Grundzügen des Privatrechts die erfolgreiche Ablegung 
der Ergänzungsprüfung entweder aus dem Teilbereich 
Buchhaltung und Bilanzierung oder aus dem Teilbereich 
Kostenrechnung dem erfolgreichen Abschluß eines der 
oben genannten Proseminare gleichzuhalten. Die Inskrip 
tion des Proseminars aus Statistik I setzt den erfolgrei 
chen Abschluß des Proseminars aus Mathematik I voraus. 
Die Inskription des Proseminars aus Mathematik-Statistik 
II setzt den erfolgreichen Abschluß des Proseminars aus 
Statistik I voraus. Die Inskription des Proseminars aus 
Buchhaltung und Bilanzierung setzt den Nachweis der 
Kenntnis des Rechnungswesens im Umfang des Lehrpla 
nes der Handelsakademien hinsichtlich des Teilbereichs 
Buchhaltung und Bilanzierung voraus. Die Zulassung zum 
Besuch des Proseminars „Elektronische Datenverarbei 
tung" setzt die erfolgreiche Ablegung eines Kolloquiums 
über die Vorlesung „Elektronische Datenverarbeitung" 
voraus. Dieses Kolloquium ist schriftlich abzulegen. 
(5) Die Proseminare aus Betriebswirtschaftslehre 
It § 4 Abs 1 lit k) sind nach Möglichkeit auch blockweise 
mit den dazugehörenden Vorlesungen It § 4 Abs 1 lit d, e, f, 
g anzubieten; und zwar so, daß in jeder Semesterhälfte 
Proseminare aus Betriebswirtschaftslehre absolviert wer 
den können. 
Pflicht- und Wahlfächer 
im zweiten Studienabschnitt 
§ 7 (1) Im zweiten Studienabschnitt sind insgesamt 
72 Wochenstunden, davon nach Maßgabe des Studien 
planes 62 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfä 
chern (Abs 2) zu inskribieren. Die nach der Inskription der 
Pflicht- und Wahlfächer auf die Gesamtstundenzahl 
(72 Wochenstunden) noch fehlende Zahl von Wochen 
stunden ist durch die Inskription von Freifächern (§ 15 der 
Studienordnung Betriebswirtschaft) zu erfüllen, in jedem 
Semester sind jedenfalls mindestens 12 Wochenstunden 
zu inskribieren. 
(2) Während des zweiten Studienabschnittes sind fol 
gende Pflicht- und Wahlfächer zu inskribieren: 
Zahl der Wochensin 
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.... 
2. eine besondere Betriebswirtschaftsleh 
re nach Wahl des ordentlichen Hörers 
3. Betriebswirtschaftslehre der öffentli 
chen Verwaltung und der öffentlichen Wirt 
schaftsunternehmungen oder eine andere be 
sondere Betriebswirtschaftslehre nach Wahl 
des Kandidaten 
4. Volkswirtschaftstheorie, Volkswirt 
schaftspolitik und Finanzwissenschaften 
5. Grundzüge des öffentlichen Rechts 
6. Wahlfach (gemäß § 13 der Studienord 
nung Betriebswirtschaft) 
Nach Wahl des ordentlichen Hörers eines 
der folgenden Fächer: 
Spezielle Soziologie, 
Spezielle Statistik, 
Umweltrecht, 
Umweltökonomie, 
internationales Handelsrecht, 
Finanzrecht, 
Arbeitsrecht und Grundzüge des So 
zialrechts, 
Arbeitsrecht, 
Sozialrecht, 
Ökonometrie, 
Technologie, 
Sozial- und Wirtschaftsgeographie, 
Sozial- und Wirtschaftsgeschich 
te, Raumplanung, 
eine zweite Fremdsprache (Englisch, 
Französisch, Spanisch, Italie 
nisch, Russisch, Japanisch, 
Tschechisch), Internationale Wirt 
schafts- und Entwicklungspolitik, 
Außenwirtschaftstheorie und -Po 
litik, Sozialpolitik, Philosophie, 
Wirtschaftspsychologie, 
eine besondere Betriebswirtschafts 
lehre, die nicht unter Z 2 oder Z 3 
gewählt wurde, Englisch für die 
Außenwirtschaft, Europäische In 
tegration, Europäisches Wirt 
schaftsrecht 
Industrieökonomie’ 
Projektmanagemenf 
1 Ab Sommersemester 1995 (Beschluß der StuKo Betriebswirtschaft vom 17. Oktober 1994, BMWF GZ 92.518/11-I/A/1/94). 
2 Ab Wintersemester 1996/97 (Beschluß der StuKo Betriebswirtschaft vom 26. Februar 1996, BMWVK GZ 92.518/3-I/A/1/96). 
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