Full text: Vorlesungsverzeichnis, Personalverzeichnis / Wirtschaftsuniversität Wien (WS 1999/2000)

Volkswirtschaft 
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung hat mit GZ 90.884/7-l/A/1 /91 vom 10. September 1991 den Stu 
dienplan für die Studienrichtung Volkswirtschaft in der nachfolgenden Fassung genehmigt (sie tritt mit Beginn des Win 
tersemesters 1991/92 in Kraft): , . 
Beschluß der Studienkommission für die Studienrichtung „Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversitat Wien 
vom 6. Juni und vom B. September 1991 über den Studienplan für die Studienrichtung Volkswirtschaft. 
Aufgrund des Bundesgesetzes über die sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen (BGBL 57/1983 
idF BGBl.470/1990) und der Studienordnung für die Studienrichtung „Volkswirtschaft“ (BGBl. 172/1984 idF BGBl. 
698/1990) wird gemäß § 17 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes folgender Studienplan erlassen: 
I. ABSCHNITT 
§ 1 Die Studienrichtung „Volkswirtschaft“ wird an der 
Wirtschaftsuniversität Wien eingerichtet. 
H. ABSCHNITT 
Studienabschnitte und 
Studiendauer 
§ 2 (1) Das Diplomstudium der Studienrichtung 
„Volkswirtschaft“ besteht aus zwei Studienabschnitten in 
der Dauer von je 4 Semestern. 
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erfüllt hat: 17 
Das zuständige Organ der Universität (der Vorsitzende der 
Studienkonimission für die Studienrichtung Volkswirt 
schaft) hat auf Antrag ordentlicher Hörer des Diplomstudi 
ums die Inskription von höchstens zwei Semestern zu er 
lassen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zum 
letzten Teil der ersten oder der zweiten Diplomprüfung in 
nerhalb der verkürzten Studiendauer erfüllt sind.” 
(3) Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprü 
fung abgeschlossen. 
Pflichtfächer 
im ersten Studienabschnitt 
§ 3 (1) Im ersten Studienabschnitt sind insgesamt 
80 Wochenstunden, davon nach Maßgabe des Studien 
planes 68 Wochenstunden aus den Pflicht- und Wahlfä 
chern (Abs. 2) zu inskribieren. Die nach der Inskription der 
Pflichtfächer auf die Gesamtstundenzah! (80 Wochen 
stunden) noch fehlende Zahl von Wochenstunden ist 
durch die Inskription von Freifächern (§ 15 der Studien 
ordnung Volkswirtschaft) zu erfüllen. In jedem Semester 
sind jedenfalls mindestens 15 Wochenstunden zu inskri 
bieren. 
(2) Während des ersten Studienabschnittes sind fol 
gende Pflichtfächer zu inskribieren: 
Zahl der Wochenstunden 
1. Grundzüge der Betriebswirtschafts 
lehre - 
2. Grundzüge der politischen Ökonomie 
unter Berücksichtigung der neueren Sozial- 
und Wirtschaftsgeschichte 
3. Grundzüge der angewandten Mathe 
matik und der Statistik, einschließlich Daten 
verarbeitung für Sozial- und Wirtschaftswis 
senschaftler 
4. Grundzüge des Privatrechts 
5. Grundzüge und Methoden der Soziolo 
gie 
6. nach Wahl des ordentlichen Hörers eine 
der folgenden Fremdsprachen: 
Englisch 
Französisch 
Spanisch 
Italienisch 
Russisch 
Japanisch 
12 
14 
16 
8 
8 
17 Gültig bis inkl. Wintersemester 1996/97. i«h»» 
18 Güitig ab Sommersemester 1997 (Beschluß der StuKo Volkswirtschaft vom 27. Juni 1996, BMWVK GZ 92.518/7-I/A/1/96). 
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